Arbeits- und Dienstunfall

Arbeitsunfall bei angestellten Beschäftigten und Studierende Im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungsschutz wird häufig von der "versicherten Person" oder dem "Beschäftigten" gesprochen. Im Einflussbereich der Hochschule sind dies angestellte Mitarbeiter und Studierende gleichermaßen. Unbedingt alle Unfälle zur Anzeige bringen, sonst gehen u.U. Leistungsansprüche verloren!
angestellte Beschäftigte und Studierende

§ 8 SGB VIII - Arbeitsunfall

"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."

§ 28 DGUV Vorschrift 1 - Unterstützungspflichten der Versicherten

"(2) Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt."

  1. Gesundheitsschaden unmittelbar nach dem Eintritt dokumentieren über die Eintragung im Verbandbuch, bzw. das Erstellen einer Unfallanzeige im Anschluss an die Erstversorgung (Beschäftigte/Ersthelfer).
  2. Beim Rettungsdienst auf den Fakt "Arbeitsunfall" hinweisen und Durchgangsarzt aufsuchen (Beschäftigte/Ersthelfer).
  3. Unfallanzeige an den zuständigen Sachbearbeiter der Dienststelle weiterleiten (Beschäftigte).
  4. Unfallanzeige mit Siegel bestätigen und an Unfallkasse weiterleiten (Dienststelle).
  5. Schadensregulierung (Unfallkasse Rheinland-Pfalz)
  • Der Verletzte ist eine versicherte Person.
  • Es handelt sich um ein plötzlich auftretenden, äußeres Ereignis.
  • Der Unfall hat sich infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet.

(Quelle: DGUV)

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • bei Umleitungen
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

(Quelle: DGUV)

Unfallanzeigen

...für AHS

...für Studierende

...für Angestellte

...für Beamte

(Beamte bitte in Abt. 2 melden: Herr Schulz, +49 (0)261 287-1718)

Zusatzfragebogen Wegeunfall