Entlastungsschein für die Exmatrikulation
Exmatrikulation und Entlastungsschreiben der Bibliothek
Wenn Sie sich exmatrikulieren wollen, benötigen Sie einen Entlastungsschein der Bibliothek - auch dann wenn Sie nicht bei uns als Benutzer angemeldet waren.
Den Entlastungsschein können Sie bei uns persönlich an der Ausleihtheke bekommen, sowie telefonisch oder per Mail (Landau · Koblenz) beantragen.
- keine Medien mehr ausgeliehen haben
- keine Fernleihen auf Ihrem Konto sind und
- alle Gebühren beglichen sind.
in Landau:
Bitte beachten Sie, dass wir den Entlastungsschein nur ausstellen können, wenn Sie
- keine überfälligen Medien mehr ausgeliehen haben und
- alle Gebühren beglichen sind.
in Koblenz:
Bitte beachten Sie, dass wir den Entlastungsschein nur ausstellen können, wenn Sie