Corona-Infos Campus Koblenz

Zuletzt aktualisiert am: 16. Mai 2022

Aktuelle Corona-Regelungen am Campus Koblenz

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zu den Regelungen am Campus in Koblenz. Informationen zu den Regelungen am Campus in Landau finden Sie hier.

 

1 Impf- und Testangebote 

 

Impfangebote in RLP:  In Rheinland-Pfalz gibt es ein großes Impfangebot in Krankenhäusern und Arztpraxen und durch mobile Impfteams und Impfbusse. Auf der Website des Landes können Sie sich über alle Angebote und die Terminregistrierung informieren: Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz.

 

Test-Station auf dem Campus in Metternich: - derzeit geschlossen-
Alternative Testmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der Landesregierung: https://corona.rlp.de/de/testen/

  

2 Maskenpflicht

 

Ja, in allen Gebäuden und in sämtlichen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht.

Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten der 33. CoBeLVO entfallen alle spezifischen Regelungen an Hochschulen. Dies gilt auch für die 3G-Regelung und die Maskenpflicht.  In § 2 Abs. 4 der 33. CoBeLVO wird jedoch das Tragen einer Maske "in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, dringend empfohlen“. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens möchte die Campusleitung diese Empfehlung bestärken und macht von ihrem Hausrecht Gebrauch:

Im Rahmen der Maskenpflicht ist ein Mund-Nasen-Schutz (= OP-Maske) oder eine Maske mit vergleichbarem oder höherem Standard (KN95/N95, FFP2 oder höher) zu tragen.

Nein, sobald Sie Ihren festen Arbeitsplatz erreicht haben, dürfen Sie Ihre Maske abnehmen. 

Ja, die Veranstaltungsleitung kann in einer Veranstaltung die Maskenpflicht aufheben.

Die Maskenpflicht kann für die gesamte Dauer der Veranstaltung und für alle Teilnehmenden aufgehoben oder temporär und nur für einzelne Personen ausgesetzt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Veranstaltungsleitung (s. u.). 

Als Veranstaltungsleitung haben Sie die Möglichkeit, die Maskenpflicht vollständig oder eingeschränkt nach eigenem Ermessen aufzuheben.

Achtung: Das Aufheben der Maskenpflicht muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.

 

 3 Weitere Regelungen

 

Nein, weitere Regelungen oder Maßnahmen gelten derzeit nicht.

Selbstverständlich besteht für alle Mitglieder und Gäste unserer Universität jederzeit die Möglichkeit, in Eigenverantwortung über das allgemeine Schutzniveau hinaus zu agieren und auch bei aufgehobener Pflicht dennoch eine Maske zu tragen oder sich durch das Tragen einer FFP2-/3-Maske zu schützen.