Corona-Infos Campus Landau
Zuletzt aktualisiert am: 7. April 2022
Aktuelle Corona-Regelungen am Campus Landau
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zu den Regelungen am Campus in Landau. Informationen zu den Regelungen am Campus in Koblenz finden Sie hier.
1 Impf- und Testangebote
Impfangebote in RLP: In Rheinland-Pfalz gibt es ein großes Impfangebot in Krankenhäusern und Arztpraxen und durch mobile Impfteams und Impfbusse. Auf der Website des Landes können Sie sich über alle Angebote und die Terminregistrierung informieren: Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz.
Allgemeine Regelungen
Die neue, 33., Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt am 3. April in Kraft und sieht für Hochschulen keine gesonderten Regelungen mehr vor. Es gelten dann nur noch die Regelungen der sog. Basis-Schutzmaßnahmen.
Da weiterhin hohe Infektionsraten in der Region zu verzeichnen sind, ordnet die Campusleitung Landau im Rahmen des Hausrechts an, dass zum Gesundheitsschutz aller Mitglieder der Universität das Hygienekonzept der Universität Koblenz-Landau ab dem 3. April 2022 weiterhin gilt. Einige Änderungen werden vorgenommen. Dies bedeutet im Einzelnen:
Kurz gefasst:
- Hygienekonzept der Universität gilt im Wesentlichen weiterhin
- Maskenpflicht weiterhin ab dem Betreten von Gebäuden der Universität
- Aufhebung vieler anderer Regelungen
Maskenpflicht
Am Campus Landau der Universität Koblenz-Landau gilt, bis einschließlich 24.04.2022, weiterhin die Maskenpflicht ab dem Betreten der Gebäude der Universität bis zum Erreichen eines festen Platzes. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus in Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Die Verantwortlichen für eine Lehrveranstaltung oder eine Prüfung können im Einzelfall auf die Maskenpflicht am Platz verzichten.
Personenbegrenzungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Die Begrenzungen der Zahl der Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind aufgehoben.
Abstandsgebot
Die Vorschriften zu Abstandsgeboten sind aufgehoben.
Sonstige Veranstaltungen
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können für andere Veranstaltungen an der Universität als Prüfungen oder Lehrveranstaltungen gesonderte Anforderungen an die Teilnahme gestellt werden.
Dienstreisen
Die Genehmigung von Dienstreisen erfolgt ab sofort wieder nach den allgemeinen Regeln zur Genehmigung von Dienstreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen in Gebieten mit erhöhter Gefährdung weiterhin entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen.
Anzeige von Infektionsfällen
Die Anzeige einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus über das Meldesystem der Universität Koblenz-Landau entfällt.
Weitere Regelungen für Beschäftigte
Die Regelungen gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gelten, entsprechend der Mail von Herrn Tepel vom 22. März 2022, weiterhin. Die Regelungen zum mobilen Arbeiten unter Berücksichtigung der Corona-Situation (sog. Homeoffice-Regelung) des Kanzlers der Universität vom 18. März 2022 gelten weiterhin.
Viele weitere Fragen und Antworten zu Covid-19-Verdachtsfällen und Erkrankungen finden Sie auf der Website des Bereichs Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Coronavirus-FAQ).