Grundsätze der Anerkennung
Im ERASMUS-Programm ist die volle fachliche Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen vorgesehen. Alle am Programm teilnehmenden Hochschulen haben sich durch Anerkennung der ERASMUS-Charta dazu verpflichtet. Hierfür sind Learning Agreement und Transcript of Records wichtige Grundlagen. Anerkannt werden können nur Veranstaltungen, die im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart waren und die im Transcript of Records nachgewiesen werden. D.h. die im Learning Agreement aufgeführten Veranstaltungen müssen mit denen im Transcript of Records übereinstimmen. Dazu ist es ggf. erforderlich, ein nochmal geändertes Learning Agreement vorzulegen.
Studienleistungen, die an den Hochschulen außerhalb EU erworben wurden, können anerkannt werden, wenn vor der Mobilität ein Learning Agreement abgeschlossen wurde.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Ausland erworben wurden, gilt:
- Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Ausland erbracht wurden, werden grundsätzlich anerkannt. Die Anerkennung kann nur versagt werden,
- wenn ein wesentlicher Unterschied zu der Leistung, für welche die Anerkennung erfolgen soll, besteht,
- wenn die Anerkennung für eine Studien- oder Prüfungsleistung erfolgen soll, für die an der Uni KO-LD bereits ein Prüfungsrechtsverhältnis besteht, die bereits bestanden wurde oder die bereits für denselben Studiengang an der Uni KO-LD anerkannt wurde,
- wenn mehr als zwei Drittel der für den Studiengang an der Uni KO-LD zu erbringenden Leistungen, bei modularisierten Studiengängen bezogen auf Leistungspunkte, anerkannt werden sollen.
- Wird die Anerkennung abgelehnt, muss die zuständige Stelle der Uni KO-LD die Ablehnung begründen.
Für die Anerkennung von der im Auslandsstudium besuchten Veranstaltungen ist es Voraussetzung, dass diese erfolgreich beendet und ECTS bzw. Leistungspunkte erworben wurden. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studienleistungen kann nur dann verweigert werden, wenn der Studierende das von der Partnerhochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt.
Die Prüfungsämter erteilen Auskunft und bieten Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnung. Des Weiteren sind sie Ansprechpartner für die Anerkennung von bereits erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Checkliste – Bedingungen für die Anerkennung von Veranstaltungen sind, dass
- die Veranstaltung im Learning Agreement steht,
- das Learning Agreement zu Beginn des Auslandsstudiums gegengezeichnet wird vom/von ERASMUS-Fachkoordinator/in bzw. Kooperationskoordinator/in an der Universität Koblenz-Landau, der im Hinblick auf Anerkennung prüft, dass die Veranstaltung dem Studienstand entspricht,
- Sie die Veranstaltung regelmäßig und durchgängig besuchen,
- Die Veranstaltung vom Learning outcomes dem entspricht, was an der Universität Koblenz-Landau ersetzt werden soll mit der Anerkennung,
- Sie alle geforderten Teilleistungen und Endleistungen der Veranstaltung erfolgreich bestehen,
- das Endergebnis im Transcript of Records der Gasthochschule aufgeführt ist.