Förderung
ERASMUS+ Förderung
Im Rahmen der Erasmus+ Förderung erhalten Sie kein Vollstipendium, sondern einen sogenannten Mobilitätszuschuss, der die erhöhten Lebenshaltsungskosten im Gastland ausgleichen soll.
Vom Referat 13: Internationale Zusammenarbeit/Präsidialamt Mainz erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit weiteren Hinweisen für die Durchführung des ERASMUS-Aufenthaltes.
Die Universität Koblenz-Landau schließt mit allen Erasmus-TeilnehmerInnen ein sogenanntes Grant Agreement ab, in dem alle Bedingungen für den Erasmus-Studienaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus-Förderung geregelt sind. Das Grant Agreement wird Ihnen durch das Ref. 13/Mainz per Email übersandt.
Alle regulären ERASMUS-TeilnehmerInnen – d.h. bis auf die mit Zielland Schweiz oder ERASMUS-Freemover – erhalten neben dem Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule einen Mobilitätszuschuss. Die Höhe des Zuschusses soll helfen, die Mehrkosten im Ausland aufzufangen, und ist in der Höhe abhängig davon, in welcher Ländergruppe (1,2 oder 3) das jeweilige Gastland von der EU-Kommission eingeteilt ist.
Fördersätze
Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: Monatspauschale 450 €
Ländergruppe 2: Belgien, (Deutschland), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: Monatspauschale 390 €
Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: Monatspauschale 330 €
Die finanzielle Förderung beträgt in allen Ländergruppen:
- max. 5 Monate bei Aufenthalten von 1 Semester
- max. 10 Monate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern
Somit können Aufenthalts- und Fördermonate voneinander abweichen.
Die Zahlungsmodalitäten sind im Grant Agreement (s. Punkte 4.1 und 4.2) im Einzelnen aufgeführt. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten.
In vielen Fällen wird der tatsächliche Studienaufenthalt an der Partnerhochschule über den jeweiligen Zeitraum der finanziellen Förderung hinaus andauern. In diesen Fällen gilt die Zeit zwischen dem Ende der finanziellen Förderung und dem Ende des Studienaufenthalts als sogenannte „Zero Grant-Periode“, d.h. sie ist Teil Ihres ERASMUS-Förderzeitraums, auch wenn kein finanzieller Zuschuss mehr gezahlt wird, da Sie auch in dieser Zeit die übrigen Leistungen des ERASMUS-Programms in Anspruch nehmen.
Detallierte Informationen zur Auszahlung des Mobilitätszuschusses und den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Erasmus-Merkblatt.
Bitte beachten Sie:
Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 3 (außer bei Trisemestern) und maximal 12 Monate absolviert haben. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen.
Für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs im Gastland vor Aufnahme des Studiums ist unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Monatsförderung möglich.
Erasmus-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+ BAföG in Anspruch nehmen können. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung (Anrechnungsregelung des § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) bleiben (EU-)Zuschüsse bis höchstens 300 € im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei. Dies gilt unterschiedslos für alle begabungs- und leistungsabhängigen Stipendien (ERASMUS wird dazu gezählt). Zuschüsse über 300 € monatlich werden als Einkommen berücksichtigt und auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet. Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden Beträge über 300 € angerechnet. Auch Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können eventuell Auslands-BAföG beziehen.
Bitte informieren Sie sich beim BAföG-Amt in Koblenz bzw. Landau über die Bedingungen.
Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung im Rahmen von Erasmus können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Erasmus Mundus und Erasmus-Stipendium können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz.
Die Inklusion und Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Für Studierende mit Behinderungen und für Studierende mit Kind besteht die Möglichkeit der Sonderförderung im Erasmus-Programm. Diese muss vor Beginn Ihres Auslandsstudienaufenthaltes beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Erasmus-Nationalagentur im DAAD.
ERASMUS-Teilnehmer/innen mit Behinderungen
Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 erhalten ein Top-up in Höhe von 200 EUR pro Monat.
Es ist wichtig, die Behinderung uns als auch der Gasthochschule zu kommunizieren, damit vorab geklärt werden kann, dass die Durchführung des ERASMUS-Studiums und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind. Behinderte ERASMUS-Teilnehmer/innen können zusätzlich zur regulären ERASMUS-Förderung eine Zuschusszahlung für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes beantragen. Studierende, die einen Zuschuss beantragen möchten, schicken zur Information bitte eine E-Mail an Referat 13/ Präsidialamt.
Personen mit einem GdB ab 50 können einen finanziellen Mehrbedarf, der mit dem Auslandsaufenthalt verbunden ist, bei der Hochshcule beantragen. Bis zu 10.000 Euro pro Mobilität können zusätzlich gefördert werden.
Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z. B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Die Mittel werden der Hochschule in Form einer Zusatzvereinbarung zum Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt.
Der Antrag ist von der Heimathochschule zusammen mit dem/r ERASMUS-Teilnehmer/in auszufüllen, von beiden Seiten zu unterschreiben und sollte bis zwei Monate vor der Ausreise von der Universität beim DAAD eingereicht werden. Eine nachträgliche Antragstellung nach der Ausreise kann nicht bewilligt werden. Bitte setzen Sie sich also frühzeitig mit Referat 13 in Verbindung.
ERASMUS-Teilnehmer/innen mit Kind(ern) oder Sonderbedürfnissen
Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum, die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten ein Top-up von 200 EUR pro Monat.
ERASMUS-TeilnehmerInnen mit Sonderbedürfnissen (z.B. Alleinerziehende mit Kind/ern) müssen diese uns als auch der Gasthochschule melden, damit vorab geklärt werden kann, dass die Durchführung des ERASMUS-Studiums und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind.
Studierende, die einen Zuschuss beantragen, schicken zur Information bitte eine E-Mail an Referat 13/ Präsidialamt. Die Berechnung der Höhe der Zusatzförderung geschieht pauschal: Die dafür einzusetzenden Mittel werden der Heimathochschule in Form einer Zusatzvereinbarung zum Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt.
Der Antrag soll bis zwei Monate vor der Ausreise von der Universität beim DAAD eingereicht werden. Je früher die Antragsunterlagen dem DAAD vorliegen, desto früher kann über den Antrag entschieden werden. Eine nachträgliche Antragstellung nach der Ausreise kann nicht bewilligt werden. Bitte setzen Sie sich also frühzeitig mit Referat 13 in Verbindung.