Fördersätze
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.
Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Stückkostenbetrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt):
einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (=Hin- und Rückfahrt) |
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10 - 99 km | 20 EUR |
100 - 499 km | 180 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes |
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Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
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180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
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160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
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140 EUR | 98 EUR |
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Beginn und Ende des Aufenthaltes ggf. inklusive Lehrstundenzahl.