Voraussetzungen
Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Fördermonaten (60 Tagen) möglich. Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt. Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen (Bsp.: 3 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt – 16 Stunden Lehre).
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Eine wiederholte Förderung ist möglich.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s.u.) und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.
Programmländer
Uneingeschränkt an allen Aktionen des Erasmus+ Programms können folgende Programmländer teilnehmen:
Mitgliedstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei.
Wer kann an einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahme für Hochschulpersonal (STT) der Uni KO-LD teilnehmen?
- Mitarbeiter der Uni KO-LD*
*(Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis zur Uni KO-LD stehen und eine Dienstreiseerlaubnis haben. Bitte achten Sie auf einen ausreichenden Auslandsreisekrankenversicherungsschutz, welcher auch Dienstreisen abdeckt.)
Zielgruppe: Hochschulpersonal aus den Fakultäten und der Verwaltung der gesamten Uni KO-LD z.B.
- der Fachbereiche
- Studienberatung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterbildung
- Technologie & Transfer
- Finanzen
- Bibliothek
- International Office
- etc.
Weiterbildungsformate
Bitte beachten Sie: Die finanzielle Unterstützung von Weiterbildung im Rahmen von ERASMUS+ ist auf zwei Wochen begrenzt.
- Studienbesuche/Hospitanzen, z.B. Hochschulpersonal besucht eine Partnerhochschule Besuch einer International Week bzw. Partner Days an einer Partnerhochschule
Bitte beachten Sie: Selbstständige Bewerbung an der Partnerhochschule notwendig! - Besuch eines organisierten Englischsprachkurses, sofern die Notwendigkeit der Englisch-Sprachkenntnisse in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit besteht. Bitte beachten Sie: Selbstständige Bewerbung beim Kursanbieter notwendig!
- Besuch eines Sprachkurses außer Englisch, sofern die Notwendigkeit der Sprachkenntnisse in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit besteht.
Hospitanzen, z.B. Hochschulpersonal besucht ein Unternehmen - Besuch von sonstigen Workshops
- Sonstige Weiterbildungsmaßnahmen nach Absprache
Im Rahmen von Erasmus+ STT ist eine Förderung von Aufenthalten zu Forschungszwecken nicht möglich. In Kombination mit einem Lehraufenthalt kann Forschung aber im Rahmen von ERASMUS+ zur Lehrzwecken stattfinden.