Karrierewege
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Die akademischen Qualifizierungswege innerhalb der Postdoc-Phase haben sich in den letzten Jahren ausdifferenziert. Neben der Habilitation oder dem Erbringen habilitationsähnlicher Leistungen besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung für die Berufung auf eine unbefristete Professur zu qualifizieren.
- Habilitation
- Habilitationsäquivalente Leistungen
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Es gibt keine einheitliche Regelung, was als habilitationsäquivalente Leistung zu verstehen ist. Jede Hochschule und die dort vertretenen Disziplinen legen dies individuell in den Habilitationsordnungen fest.
In der Regel werden unter einer äquivalenten Leistung mehrere wissenschaftliche Publikationen verstanden, die zusammen der Habilitationsschrift gleichwertig sind. Laut HRK variiert die Anzahl der notwendigen Publikationen zwischen drei und sieben (vgl. HRK 2007). Die Veröffentlichungen sollten i.d.R. aktuell und nicht älter als fünf Jahre sein.
Darüber hinaus können Arbeiten, die im Rahmen einer Forschungsgruppe entstanden sind, ebenfalls als Äquivalent gelten, sofern ein wesentlicher, eigenständiger Bestandteil herausgearbeitet werden kann.
- Nachwuchsgruppenleitung
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Die Nachwuchsgruppenleitung stellt eine weitere Möglichkeit der Qualifizierung auf dem Weg zur Professur dar. Nachwuchsgruppen sollen die wissenschaftliche Selbstständigkeit der jeweiligen Postdoktorand*innen fördern und sind i.d.R. auf fünf Jahre befristet. Während dieser Zeit steht der Ausbau der Führungs- und Forschungskompetenz im Mittelpunkt. Die Gelder für eine Nachwuchsgruppenleitung werden gewöhnlich von der/ dem Promovierten bei Drittmittelgebern eingeworben.
In einigen Programmen, die eine Nachwuchsgruppenleitung ausschreiben, ist die Stelle mit einer Tenure Track-Option verbunden (bspw. Helmholtz, Max Planck), die es der Postdoktorandin/ dem Postdoktoranden ermöglicht, nach positiver Evaluation auf eine Lebenszeitprofessur übernommen zu werden.
- Juniorprofessur
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Bei der Juniorprofessur handelt es sich um eine 2002 mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes eingeführte Stellenkategorie. Sie bietet Nachwuchswissenschaftler*innen die Möglichkeit, (kurze Zeit) nach der Promotion selbstständig zu forschen und zu lehren und auch ohne Habilitation eine Lebenszeitprofessur zu erlangen.
Die Voraussetzungen zur Bewerbung auf eine Juniorprofessur erstrecken sich i.d.R. von einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium über die pädagogisch-didaktische Eignung hin zur Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, welche durch eine Promotion nachgewiesen wird. Häufig wird auch eine ein- bis zweijährige Forschungstätigkeit verlangt.
Die Juniorprofessur ist i.d.R. auf sechs Jahre ausgelegt und wird während sowie am Ende dieser Zeit (zwischen-)evaluiert. Das erfolgreiche Absolvieren dieser Evaluation soll die Habilitation ersetzen. Den Postdoktorand*innen soll durch die Juniorprofessur als Habilitationsersatz die Möglichkeit gegeben werden, eigene Forschungs- und Drittmittelprojekte durchzuführen und sich in der scientific community entsprechend zu positionieren.
An eine Juniorprofessur kann ein sogenanntes Tenure Track-Verfahren angebunden werden. Durch dieses Verfahren kann die Juniorprofessorin/ der Juniorprofessor nach erfolgreicher Evaluation ohne erneute Ausschreibung und ggf. auch unter Ausschluss externer Bewerbungen auf eine Lebenszeitprofessur übernommen werden.
- Universitätsprofessur
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Die Universitätsprofessur ist eine Amtsbezeichnung für verbeamtete Hochschullehrer*innen an Universitäten, die selbstständige Aufgaben in Forschung und Lehre übernehmen. Eine Professur wird im Rahmen eines Berufungsverfahrens vergeben. Hierauf können sich Personen bewerben, welche die formalen Voraussetzungen erfüllen: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine Promotion sowie die pädagogisch-didaktische Eignung müssen nachgewiesen werden, ebenso wie wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Habilitation oder einer Juniorprofessur. Bei den Berufungsverfahren können auch nicht habilitierte Bewerber*innen berücksichtigt werden, sofern sie der Habilitation äquivalente Leistungen nachweisen können. Hierüber entscheidet die jeweilige Berufungskommission.
- Fachhochschulprofessur
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Die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung auf eine Fachhochschulprofessur sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine Promotion sowie die pädagogisch-didaktische Eignung. An Stelle der wissenschaftlichen Leistungen, die im Rahmen des Berufungsverfahrens auf eine Universitätsprofessur nachgewiesen werden müssen, tritt in diesem Fall eine einschlägige Erfahrung im berufspraktischen Bereich, welche fünf Jahre, davon drei außerhalb der Hochschule, umfassen sollte.