Rechnerkennung

Antrag

Was ist eigentlich eine "Rechnerkennung"?

Ganz allgemein gesprochen ist eine Rechnerkennung ein Mittel sich gegenüber den Computern der Universität Koblenz zu identifizieren, um anschließend die an der Uni stehenden Rechner und die hier verfügbaren Dienste (z.B. Mail) nutzen zu können. Eine Rechnerkennung besteht aus

  1. einem Benutzernamen und
  2. einem Kennwort (engl. Password).
    Sollten Sie Ihr Kennwort irgendwann einmal vergessen, folgen Sie bitte der Beschreibung in der FAQ.

Der Benutzername stellt gleichzeitig Ihre E-Mail-Adresse an der Uni Koblenz dar. Haben Sie z.B. mustermann als Benutzername gewählt, lautet Ihre E-Mail-Adresse automatisch mustermann@uni-koblenz.de. Der gewählte Benutzername ist nach der erstmaligen Vergabe nicht mehr änderbar, Sie sollten ihn also entsprechend sorgfältig auswählen. Wollen Sie an einem der öffentlichen Rechner in einem der Rechnerpools des Rechenzentrums arbeiten, müssen Sie sich auch dort mit Ihrem Benutzernamen und dem dazu gehörenden Kennwort anmelden (hier sagt man dann auch "einloggen"). In der Regeln loggen Sie sich immer nur mit dem Benutzernamen (also ohne @uni-koblenz.de) in auschließlich kleinen Buchstaben ein! Ausnahmen sind KLIPS, OLAT und das Uni-CMS (Content Mangagement System, mit dem die Webseiten der Uni verwaltet werden), wo Sie die komplette E-Mailadresse angeben müssen.

Wenn Sie Ihre Mail an Ihre uni-koblenz-Adresse lesen möchten, brauchen Sie wiederum besagte Rechnerkennung, auch hier Benutzername und Kennwort, ebenso wie für die Teilnahme am Funknetz der Uni.

Sie sehen also, ohne eine Rechnerkennung werden Sie an der Uni nicht weit kommen (zumindest nicht im elektronischen Bereich). Sie bleibt Ihnen bis zu Ihrer Exmatrikulation bzw. dem Ausscheiden aus dem Dienst erhalten. Danach werden Sie per E-Mail in regelmäßigen Abständen aufgefordert, die Gültigkeit Ihrer Kennung zu verlängern. Tun Sie das nicht, wird Ihre Kennung automatisch gelöscht.

Sicherheit

Ihre Rechnerkennung wird durch ein Kennwort vor Manipulation Ihrer Daten durch Dritte geschützt. Sie sollten dieses Kennwort sorgfältig wählen und evtl. in regelmäßigen Abständen ändern, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie keine schützenswerten Daten in Ihrer Kennung verwahren.
Evtl. sehen Sie hier für sich persönlich kein Problem, da Sie keine sicherheitskritischen Daten in Ihrer Kennung vorhalten, aber: Eine "offene" Kennung stellt für alle EDV-Nutzer der Universität ein potentielles Sicherheitsrisiko dar, da bei Hacker-Angriffen solche Kennungen quasi als Tür verwendet werden um zunächst mal "einzudringen". Über diesen Zugang ist es dem Eindringling dann leicht möglich, weitere Kennworte auszuspähen um sich nach und nach Zugang zu weiteren Benutzerkennungen zu verschaffen.

Zudem sollte Ihnen klar sein, dass jemand mit Ihrem geknackten Kennwort in der Lage ist, jegliche Mail in Ihrer Mailbox zu lesen und zu löschen, sowie Mails in Ihrem Namen zu versenden. Sie sehen wahrscheinlich ein, dass wir zum Schutze aller Nutzer der Uni Koblenz darauf bedacht sein müssen, diese Fälle zu verhindern. Daher führen auch wir in regelmäßigen Abständen Überprüfungen zur Sicherheit aller Kennworte durch und fordern dadurch die Vergabe sicherer Kennworte ein.

Funktionsaccounts / Organisatorische Kennungen

Neben personengebundenen Kennungen ergibt sich oft auch die Notwendigkeit von Funktions-Accounts oder -Mailadressen für Einrichtungen oder Projekte. Diese können formlos beantragt werden, benötigt wird lediglich der gewünschte Name des Accounts und eine Kontakt-Mailadresse. Verantwortlich für diese Kennung ist der bei der Antragstellung angegebene Kontakt.

Zu unterscheiden gilt es zwischen einer echten Kennung und lediglich einem Mailalias:

  • Ein Account ist sinnvoll für dauerhafte Einrichtungen, bei denen über längere Zeit mehrere Personen gleichzeitig die Mail dieses Accounts bearbeiten können müssen und bei der von Zeit zu Zeit die Übergabe der Mail-Historie notwendig erscheint (immer unter Einhaltung der DSGVO!).
  • Ein Mailalias leitet die Mail an eine oder mehrere Personen weiter, besitzt also keinen eigenen dauerhaften Posteingang. Oft reicht dies durchaus für kurzfristige Projekte oder Planungsaufgaben ("Tag der offenen Tür"), bei denen man lediglich eine neutrale Kontakt-Mailadresse anbieten können möchte.

Für einen regulären Account gelten die üblichen Einschränkungen bzgl. Zeichenwahl und Länge, bei Mailaliasen sind deutlich mehr Freiheiten möglich.

Exmatrikulation oder Vertragsende: Alumni-Status

Wir führen in regelmäßigen Abständen automatisierte Inventuren der Rechnerkennungen durch. Aufgrund aktueller Matrikellisten aus dem Studierendensekretariat wird dabei die Gültigkeit einer Rechnerkennung überprüft. Exmatrikulierte Studierende oder ausgeschiedene Mitarbeiter der Uni werden dann per Mail darauf hingewiesen, dass die Kennung in den sog. Alumni-Status überführt wurde.

Das weitere Verfahren ist dann wie folgt:

  • Die Kennung verbleibt unverändert für 6 Monate im Alumni-Status. Sie sollten diese Zeit nutzen, um Ihre Daten zu kopieren und Ihre Mail zu einem der professionellen Internet-Provider umzuziehen. Während dieser Zeit ist es natürlich sinnvoll, Ihre Kontakte darauf hinzuweisen, dass sich Ihre Mailadresse ändern wird. Dies können Sie über eine automatische Abwesenheitsantwort erledigen lassen.
  • Nach Ablauf der Alumni-Phase wird Ihre Kennung gelöscht. Sie können im Vorfeld aber eine Weiterleitung auf Ihre bei uns hinterlegte Kontaktadresse für eine Dauer von einem Jahr einrichten, wenn Sie das möchten. Für ehemalige Mitarbeiter auf Anfrage auch länger, allerdings kann diese Verlängerung aus technischen Gründen erst nach dem Löschen des Accounts eingerichtet werden. Melden Sie sich als ehemaliger Mitarbeiter also diesbzgl. erst nach Ablauf der Alumni-Zeit.
  • Mit Eintritt in die Alumni-Phase wurde Ihre Uni-Mailadresse in einen Mailverteiler für Alumni aufgenommen. Dieser minimale Kontakt zur ehemaligen Studienstätte ist vielen Menschen sehr wichtig. Wird die Uni-Mailadresse gelöscht, würde auch dieser Kontakt abgebrochen. Wenn Sie möchten können Sie daher Ihre bei uns hinterlegte Kontaktadresse in den Verteiler aufnehmen lassen. Sie verbleibt dort unbefristet, es sei denn Sie kündigen die Mitgliedschaft selber auf.
  • Ausscheidende Professor:innen bleiben laut Hochschulgesetz weiterhin Angehörige der Universität. Daher besteht auch nach wie vor das Anrecht auf eine Rechnerkennung bzw. Mailadresse. Wir würden diese Accounts ggf. von Status "Mitarbeiter" in den Status "Assoziiert" überführen, so dass der Account alle 3 Jahre selbstständig verlängert werden kann. .