Fristverlängerungen
Allgemeine Fristverlängerungen
Die Verlängerung von Fristen und deren Begründungen sind in §4 (3) geregelt. Hierzu gehören auch "... andere, von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe".
Für die Verlängerung einer Frist (insbesondere der Frist von 1 Jahr und 9 Monaten bis zur 2. Wiederholung) genügt ein begründeter Antrag per email an pavorsitzfb4.
Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Abschlussarbeit
Die Regelungen für Abschlussarbeiten befinden sich hier.