FBR & Ausschüsse

Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung.

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Der Bibliotheksausschuss entscheidet über die Budgetverteilung des Fachbereichs hinsichtlich der Anschaffung von Literatur und steht in enger Verbindung mit der Bibiliotheksverwaltung.

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Hat ein Doktorand seine Dissertation fertiggestellt, reicht er diese beim Promotionsausschuss ein, der die Dissertation begutachtet und darüber entscheidet, ob der Doktorand den Titel "Dr." tragen darf. Dazu beruft der Promotionsausschuss die Aussprache im Rahmen eines Promotionsverfahrens ein, in der der Doktorand über seine Dissertation hochschulöffentlich referieren muss und ggf. Fragen beantworten muss. Danach folgt die nicht-öffentliche Aussprache. Der Promotionsausschuss wird vom Fachbereichsrat gemäß §3 der Promotionsordnung gebildet. Weitere Informationen zur Promotion finden Sie hier.

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Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Auslegung der verschiedenen Prüfungsordnungen bei Unklarheiten und allen Dingen, bei denen die Prüfungsordnung herangezogen werden muss.

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Zweck des Ausschusses ist die Entwicklung und Planung von Studiengängen (siehe Hochschulgesetz §18 19. Nov 2010). Der Ausschuss agiert auf Ebene der Vernetzung/Koordination der einzelnen Studiengänge. Im "Daily Business" ist es die Aufgabe des Ausschusses dafür Sorge zu tragen, dass die Lehre im Fachbereich gewährleistet wird und evtl. auftretende Probleme, die sich organisatorisch ergeben aufzugreifen.

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Die kleinste organisatorische Einheit an der Universität sind Institute. Das oberste "Gremium" in einem Institut ist die jeweilige Institutsleitung. Sie bestimmt den jeweiligen Leiter des Instituts und trifft Entscheidungen über wichtige Belange innerhalb des Instituts, die einer Abstimmung bedürfen. Hierzu zählt insbesondere die Mittelverteilung aber auch die Organisation der Lehre für die Zukunft als auch akute Anlässe, die das Institut betreffen.

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