Zentrale Dokumente und Handreichungen
-
Man muss das Rad nicht immer neu erfinden! Deswegen sammeln wir auf dieser Seite fortlaufend Best-Practice-Beispiele, Handlungsanleitungen, Checklisten und Übersichten zu unterschiedlichen gleichstellungsrelevanten Themenbereichen, wie z.B.:
- Gleichstellung
- Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen
- Mutterschutz für Studierende in Schwangerschaft und Stillzeit
- Geschlechtergerechte SpracheSie finden ein Thema nicht oder kennen Handreichungen, die wir aufnehmen sollten? Dann kontaktieren Sie uns gern!
- Zentrale Dokumente
- Gleichstellungsplan
-
Mit dem Gleichstellungsplan der Universität Koblenz-Landau verpflichtet sich diese zur Gleichstellung aller Geschlechter. Gleichstellungspläne gelten in der Regel für sechs Jahre und werden nach der Hälfte ihrer Laufzeit evaluiert. Sie basieren auf gesetzlichen Regelungen. Der derzeit gültige Gleichstellungsplan stammt aus März 2020. Ausgehend von einer Ist-Analyse der Geschlechterparität an der Universität auf den zentralen Handlungsfeldern Forschung, Nachwuchs und Karriere, Lehre und Familienfreundlichkeit werden hierin Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung an der Universität abgeleitet.
- Gleichstellungszukunftskonzept
-
Das Gleichstellungszukunftskonzept der Universität Koblenz-Landau behandelt ihre Werte und Visionen im Zusammenhang mit der Gleichstellungsarbeit und benennt konkrete Maßnahmen und Projekte, in denen sich diese manifestieren. Als zentrales Leitbild wird hierin die Chancengleichheit in allen Bereichen der Universität formuliert.
- Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) an Hochschulen
- HANDREICHUNG ZUR RICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLER BELÄSTIGUNG DER UNIVERSITÄT
-
In der Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung hält die Universität Koblenz-Landau ausdrücklich fest, dass sie keine sexuelle Belästigung duldet. Sie gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Studierende. In der Handreichung zur Richtlinie finden Sie Ansprechstellen, Ziele der Richtlinie sowie hilfreiche Tipps zum weiteren Vorgehen nach einer sexuellen Belästigung.
- Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"
-
Die Online-Handreichung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) thematisiert, was unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt verstanden wird, informiert über die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und über rechtliche Grundlagen sowie über Prävention, Richtlinien an Hochschulen und Materialien. In der Handreichung enthalten sind außerdem Exkurse zu wohlgemeintem (benevolenten) Sexismus, SDG & Trans* im Kontext der Hochschule sowie Mehrfachdiskriminierung und SDG im Hochschulkontext.
- Mehrfachdiskriminierungen & SDG
-
Mit dem Begriff der Mehrfachdiskriminierung wird zum einen eine Situation beschrieben, in der Diskriminierungen aus mehreren, separat zum Tragen kommenden Gründen stattfinden. Zum anderen geht es um Situationen, in denen eine Person aus mehreren Gründen gleichzeitig diskriminiert wird, wodurch die Diskriminierung verstärkt oder so miteinander verwoben ist, dass die unterschiedlichen Diskriminierungsgründe nicht mehr voneinander zu trennen sind (intersektionale Diskriminierung).
Weitere Informationen können Sie der Handreichung der bukof, Mehrfachdiskriminierungen und SDG im Kontext Hochschule, entnehmen.
- SDG & Trans* im Kontext der Hochschule
-
Trans*-Studierende und -Mitarbeitende erfahren an Hochschulen ganz spezifische Diskriminierungen, auch hinsichtlich sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, die gegen sie ausgeübt wird. Im Bereich der Arbeit bergen insbesondere Bewerbungen und Einstellungsverfahren Diskriminierungsrisiken (ADS 2013, S. 201), zudem sind Trans*-Personen überdurchschnittlich häufig von Mobbing betroffen (ADS 2017a, 63).
Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Situation von Trans*-Personen an der Hochschule können Sie der Handreichung der bukof, SDG & Trans* im Kontext der Hochschule, entnehmen.
- Wohlgemeinter (benevolenter) Sexismus
-
Benevolenter Sexismus beschreibt 'wohlwollenden' Sexismus, der Frauen[1] zwar als warmherzig und wunderbar, aber damit auch als inkompetent und schwach charakterisiert. Dadurch wirkt er einerseits negativ auf die Frau als Individuum (z.B. Reduzierung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch Selbstzweifel), aber auch auf Frauen als soziale Kategorie, indem Geschlechterrollen und somit Geschlechterungerechtigkeit verfestigt werden.
Weitere Informationen können Sie der Handreichung der bukof zu wohlgemeintem (benevolentem) Sexismus entnehmen.
- Handreichung "Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an Hochschulen entgegenwirken"
-
Ziel der (Online-)Handreichung des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW ist es, Informationen bereitzustellen und Handlungsperspektiven zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen aufzuzeigen. Es werden theoretische Perspektiven, empirische Bestandsaufnahmen, rechtliche Kontexte und praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt.
- Mutterschutz für Studierende in Schwangerschaft und Stillzeit
- Anzeigeformular und Informationsbroschüre für Studierende in Schwangerschaft und Stillzeit
-
Diese Informationsbroschüre gibt Studierenden einen Überblick über bestehende Mutterschutz-Regelungen der Universität Koblenz-Landau und enthält weiterhin das bei den Studierendensekretariaten einzureichende Formular zur Anzeige der Schwangerschaft und Stillzeit.
- Informationen für Lehrende zum Mutterschutz
-
Diese Informationsbroschüre gibt Lehrenden einen Überblick über bestehende Mutterschutz-Regelungen der Universität Koblenz-Landau für Studierende.
- Antragsformular für Veranstaltungen zwischen 20 und 22 Uhr
-
Die Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung zwischen 20:00 und 22:00 Uhr ist aufgrund von § 28 MuSchG der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Bitte reichen Sie daher den unterzeichneten Antrag beim Studierendensekretariat an Ihrem Campus ein.
- Verzichtserklärung zur Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
-
Im Fall von Schwangerschaft oder Stillzeit sind Sie gemäß §3 des Mutterschutzgesetzes im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung von der Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen freigestellt. Durch die Anmeldung zur Prüfung erklären Sie sich zum Verzicht auf Ihre Schutzrechte bereit. Hier finden Sie die dazu notwendige Verzichterklärung.
- Geschlechtergerechte Sprache
- Handreichung "Geschlechterinklusive Sprache an Hochschulen fördern"
-
Die Handreichung "Geschlechterinklusive Sprache an Hochschulen fördern" des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW enthält wertvolle Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung geschlechtergerechter Sprache an Hochschulen aus rechtlicher, sprachwissenschaftlicher sowie psycho- und neurolinguistischer Sicht.
-
[1] Die Universität Koblenz-Landau bekennt sich explizit zur Gleichstellung aller Geschlechter inklusive des dritten Geschlechts.