Gleichstellungsvertretung
-
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Tanja Gnosa wurde zum 01.04.2021 vom Senatsausschuss Koblenz zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Koblenz-Landau für den Campus Koblenz und den Verwaltungsstandort Mainz bestellt. Sie berät die Hochschulleitung bei allen Fragen, die die Gleichstellung der Geschlechter auf personeller, organisationaler und sozialer Ebene betreffen, und schlägt geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung vor.
Frauenreferentin und Frauenbüro
Dipl.-Päd. Andrea Hauswirth ist seit dem 01.11.1999 als Frauenreferentin an der Universität Koblenz und als Geschäftsführerin des Frauenbüros tätig. Sie initiiert Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote für Studierende und Mitarbeiterinnen der Universität, berät Studierende und koordiniert konkrete Maßnahmen insbesondere zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf und ist Pflegeguide der Universität Koblenz-Landau.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche werden für eine Dauer von drei Jahren vom Fachbereichsrat bestellt. Sie unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen[1] und Männern[1] rechtlich zu gewährleisten.
SAGF: Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (KO/MZ)
Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen wird alle drei Jahre vom Senat neu gewählt. Er setzt sich aus jeweils einem professoralen, einem studentischen, einem wissenschaftlichen und einem Mitglied des Personals aus Technik und Verwaltung des Campus Koblenz sowie einem Mitglied aus den Reihen des Präsidialamts in Mainz zusammen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen.
- Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
-
Grundlagen der Gleichstellungsarbeit in Rheinland-Pfalz sind sowohl Bundes- als auch Landesgesetze sowie rheinland-pfälzische und interne Verwaltungsvorschriften und Selbstverpflichtungen. Dazu gehören als wichtigste Rechtsgrundlagen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG RLP), das Hochschulgesetz (HochSchG RLP), der Gleichstellungsplan der Universität sowie die Verwaltungsvorschrift zur geschlechtergerechten Amts- und Rechtssprache u.w.m.
-
[1] Die Universität Koblenz-Landau bekennt sich explizit zur Gleichstellung aller Geschlechter inklusive des dritten Geschlechts.