Bildungswissenschaften (Lehramt) - alte Homepage
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Was Sie auf dieser Seite finden
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Fach Bildungswissenschaften in den Lehramtsstudiengängen am Campus Landau. Grundlage dieser Informationen sind die aktuelle Prüfungsordnung, deren Anhang, sowie das so genannte Modulhandbuch (PDF). Das Modulhandbuch erläutert die Inhalte und Anforderungen der einzelnen Studienmodule.
Die Fachstudienberatung bietet Frau Dr. Inga Wagner an.
Infos zu den Bildungswissenschaften am Campus Koblenz finden Sie hier.
Infos zum Thema BAföG finden Sie hier.
Übersicht
Zur „Modularisierung“ des Studiengangs:
- Module, Teilmodule und Veranstaltungen
- Workload und Leistungspunkte
Module und "Freier Workload"
- Pflicht- und Wahlpflichtmodule
M.Ed. Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen Plus
Ich studiere im lehramtsbezogenen Schwerpunkt „Realschule plus“. Welche Module muss ich belegen?
Ich studiere im lehramtsbezogenen Schwerpunkt „Gymnasium“. Welche Module muss ich belegen?
Zur „Modularisierung“ des Studiengangs
Module, Teilmodule und Veranstaltungen
Ihr Lehramtsstudium ist ein modularisierter Studiengang, das heißt, Lehrveranstaltungen sind zu inhaltlich-thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehreinheiten zusammengestellt, die "Module" genannt werden. Diese wiederum unterteilen sich in "Teilmodule". In diesen Teilmodulen werden in einem Semester eine oder mehrere Lehrveranstaltungen, also Vorlesungen oder Seminare angeboten. In jedem Teilmodul müssen Sie genau eine Veranstaltung besuchen. Wenn Sie an einer Veranstaltung regelmäßig und aktiv teilgenommen haben, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung für das Teilmodul. Ausnahme: Der Besuch der Vorlesungen wird mit dem Bestehen der Modulprüfung bestätigt.
"Workload" und Leistungspunkte
In jedem Modul erhalten Sie eine bestimmte Zahl an so genannten Leistungspunkten (je nach Modul unterschiedlich). Wenn Sie an allen verpflichtenden Veranstaltungen eines Moduls teilgenommen und das Modul mit einer Modulprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, werden ihnen die Leistungspunkte "ausbezahlt", die sie in dem Modul erworben haben. Leistungspunkte erhalten Sie auch außerhalb von Modulen. Das ist der so genannte "Freie Workload" (s.u.).
Für jeden Leistungspunkt (LP) gilt ein „Workload“ von 25-30 Stunden. Damit ist die gesamte Arbeitszeit gemeint, den Sie für das Studium aufwenden, also der Besuch von Vorlesungen oder Seminaren, das eigenständige Lernen, die Prüfungsvorbereitung, Praktika, Abschlussarbeiten etc. Wenn in einer Lehrveranstaltung z.B. 2 LP zu erreichen sind, wird dafür also ein Zeit- und Arbeitsaufwand von ca. 60 Stunden unterstellt.
Das Studium ist als "Vollzeitstudium" angelegt. Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern und das Masterstudium in zwei bis vier Semestern (je nach Schulart) abschließen möchten, sind für Sie 60 LP pro Jahr veranschlagt. Das entspricht 1800 Arbeitsstunden, was bei einem eingerechneten Jahresurlaub von sechs Wochen eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 39 Stunden bedeutet. Natürlich können Sie auch "langsamer" studieren, werden die Regelstudienzeit dann aber i.d.R. nicht einhalten können.
Den Veranstaltungen der Module ("Teilmodule") sind im Modulhandbuch ebenfalls Leistungspunktzahlen zugeordnet, manchen Teilmodulen 2 LP, anderen aber auch 3 oder mehr LP in zweistündigen Seminaren. Das heißt aber nicht, dass Sie mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen schon die Leistungspunkte erwerben. Vielmehr soll Ihnen die Angabe im Modulhandbuch eine Orientierung bieten, welchen Aufwand Sie mit dem Besuch und der Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Lehrveranstaltung voraussichtlich haben werden.
KLIPS
Sie organisieren ihren individuellen Stundenplan auf und durch das Internetportal KLIPS (Koblenz-Landauer Informations-Portal für Studierende), indem sie sich für die jeweiligen Lehrveranstaltungen anmelden bzw. diese (elektronisch) belegen. .
Bachelor-Studienfach Bildungswissenschaften:
Module und "Freier Workload"
Pflicht- und Wahlpflichtmodule
Ihr Studium des Fachs Bildungswissenschaften umfasst insgesamt drei Module:
Modul 1 (Sozialisation, Erziehung und Bildung) und
Modul 2 (Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien)
studieren Sie in jedem Fall, unabhängig davon, welche Schulart Sie anstreben.
Für das dritte zu studierende Modul haben Sie die Wahl:
Das Modul 3 (Diagnostik, Heterogenität, Differenzierung und Inklusion) studieren Sie, wenn Sie anstreben, Lehrkraft an Realschulen, Gymnasien oder Gesamtschulen zu werden.
Das Modul 4 (Erziehung und Bildung im Kindesalter) wähle Sie, wenn Sie sich für den schulartspezifischen Schwerpunkt Grundschule entschieden haben.
Modul 5 (Psychologische Grundlagen sonderpädagogischer Förderung) studieren Sie, wenn Sie Sonderpädagoge oder Sonderpädagogin werden wollen.
Freier Workload
Der Freie Workload umfasst Leistungspunkte (s.o.), die nicht an bestimmte Module oder Veranstaltungen gebunden sind. Sinn des Freien Workload ist es, Ihnen mehr Wahlfreiheit bei den Studieninhalten zu geben, die Sie dann Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechend nutzen können.
Wie viele Leistungspunkte stehen mir insgesamt zur Verfügung?
Schulartbezogener Schwerpunkt
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Freier Workload (ab WiSe 17/18)
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Realschule plus, Gymnasium
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5 LP von 30 LP
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Grundschule
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7 LP von 34 LP
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Sonderpädagogik
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4 LP von 34 LP
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Welche Möglichkeiten habe ich, um den freien Workload zu verwenden?
Anrechnung Auslandsstudium
Sie können die Leistungspunkte dazu nutzen, um Leistungen, die sie während eines Auslandstudiums erbracht haben, für Ihr hiesiges Studium anerkennen zu lassen. Das geschieht im Rahmen des normalen Anerkennungsverfahrens.
Vertiefung eines derzeit besuchten Seminars
Sie können Leistungspunkte erwerben, indem Sie in einem für Sie besonders interessanten Pflichtseminar zusätzliche Leistungen erbringen, etwa eine Hausarbeit o.ä.
Teilnahme an Projekten, Workshops etc.
Immer wieder werden im Rahmen des Freien Workload gesonderte Kurse, Projekte, Forschungspraktika, Felderkundungen usw. angeboten. Diese Angebote finden Sie in KLIPS unter der Überschrift "Freier Workload".
Anrechnung praktischer pädagogischer Tätigkeiten
Für die Anrechnung praktischer pädagogischer Tätigkeiten für den Freien Workload im Fach Bildungswissenschaften gelten auf Beschluss der Fachkommission Bildungswissenschaften ab sofort folgende Kriterien:
- Praktische pädagogische Tätigkeiten an sich können nicht für den Freien Workload anerkannt werden, sondern nur, wenn dazu eine schriftliche Reflexion der Tätigkeiten verfasst wird.
- Der Schwerpunkt dieser Reflexion muss vor Beginn der Tätigkeit mit einem Dozenten bzw. einer Dozentin abgesprochen werden. Das Verfassen einer Reflexion über zurückliegende Tätigkeiten ist nicht möglich.
- Leistungspunkte können nur für maximal eine praktische Tätigkeit erworben werden.
- Je nach Dauer der Tätigkeit und Umfang der Reflexion können bis zu 3 Leistungspunkte erworben werden.
- Es steht jedem Dozenten bzw. jeder Dozentin frei, ob er/sie diese Form des Punkteerwerbs anbietet.
- Die genannten Kriterien gelten auch für eine mögliche Sommer- und Herbstschule 2021.
Weitere Hinweise zur Erstellung einer solchen schriftlichen Reflexion finden Sie hier.
Wie komme ich an meine Leistungspunkte?
1. Sie wählen ein Angebot oder ein Seminar, in dem Sie Ihre freien Leistungspunkte erwerben wollen.
2. Sie treffen eine individuelle Verabredung mit dem Dozenten oder der Dozentin über die zu erbringende Leistung und die dafür zu vergebenden Leistungspunkte.
3. Sie erbringen die geforderte Leistung.
4. Sie lassen sich alle Leistungen und die Leistungspunkte im Rahmen des Freien Workload auf diesem Formular (pdf, Stand 01.10.21) bestätigen. Wenn Sie Ihr Studium vor dem WiSe 2o17/18 begonnen haben, verwenden Sie bitte das alte Formular (pdf).
5. Sobald Ihnen alle Leistungspunkte des Freien Workload bestätigt wurden, reichen Sie das Formular bitte bei Frau Ramona McConnaughey ein (ab dem 5. FS bis spätestens zum Abschluss des Bachelor-Studiums).
Master-Studiengang: Module 6 und 8
In welchen schulartbezogenen Schwerpunkten wird das Fach Bildungswissenschaften im Masterstudium belegt?
Sie belegen das Fach Bildungswissenschaften, wenn Sie am Campus Landau studieren (zu den Infos des Campus Koblenz geht es hier) und zwar mit dem Ziel, an Realschulen plus oder Gymnasien zu unterrichten. Masterstudierende mit Schwerpunkt Grundschule oder Sonderpädagogik belegen das Fach Bildungswissenschaften nicht.
Nachfolgend erhalten Sie die grundlegenden Informationen dazu. Verbindliche Grundlage dieser Infos ist die Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang.
Ich studiere im lehramtsbezogenen Schwerpunkt „Realschule plus“. Welche Module muss ich belegen?
Studierende im Schwerpunkt für die Realschule plus belegen im Fach Bildungswissenschaften
Modul 6 und Modul 8. Beide Module umfassen jeweils 12 Leistungspunkte.
Ich studiere im lehramtsbezogenen Schwerpunkt „Gymnasium“. Welche Module muss ich belegen?
Für das Lehramt an Gymnasien belegen Sie in den Bildungswissenschaften nur
das Modul 6. Dieses umfasst 12 Leistungspunkte.
In den Modulen 6 und 8 gibt es eine Rubrik „Eigene Schwerpunksetzung“. Was bedeutet das und was muss ich tun?
Jeweils drei der 12 Leistungspunkte innerhalb der Module 6 und 8 sind nicht an eine bestimmte Lehrveranstaltung gebunden. Sie entscheiden selbst, in welchen der von Ihnen belegten Pflichtveranstaltungen der Modulteile 6.2 und 6.3 bzw. 8.2 und 8.3 sie zusätzliche Leistungen erbringen wollen. Sie gehen folgendermaßen vor:
1. Sie entscheiden ob Sie die LP in einem oder in beiden Modulteilen erwerben wollen.
2. Sie treffen eine individuelle Verabredung mit dem Dozenten oder der Dozentin über die zu erbringende Leistung und die dafür zu vergebenden Leistungspunkte.
3. Sie erbringen die geforderte Leistung.
4. Sie lassen sich alle Leistungen und die Leistungspunkte im Rahmen der Eigenen Schwerpunktsetzung
für Modul 6 auf diesem Formular (pdf) und
für Modul 8 auf diesem Formular (pdf)
bestätigen.
Bitte beachten: Die Studienleistungen der "Eigenen Schwerpunktsetzung" müssen innerhalb der Seminare des Moduls 6 bzw. des Moduls 8 erbracht werden! Es handelt sich NICHT um "Freien Workload!
In den Modulen 6 und 8 wird als Prüfungsform „Mündliche Prüfung“ angegeben. Kann ich auch eine andere Prüfungsform wählen? Und wieso kommt diese als „Staatsprüfung“ in Betracht?
Die mündliche Prüfung in Modul 6 (Gymnasium) oder Modul 6&8 (RealschulePlus) ist verpflichtend.
Sie ist gleichzeitig eine „Staatsprüfung“, weil sie die frühere sogenannte „Staatsexamensprüfung“, die zusätzlich zu den Fachprüfungen zu erbringen war, ersetzt. Dadurch wird Ihnen der Masterabschluss gleichzeitig als erstes bzw. zweites Staatsexamen anerkannt und Ihnen (und uns) eine weitere Prüfung erspart. Die Prüfungsnote fließt aber, wie jede andere Note, nur anteilig in Ihre Gesamtnote ein.