Lehramtsbezogener Studiengang
- Veranstaltungsverzeichnis, Studierendeninformation, Terminübersicht Praktika, Präsentationen ZLB
- Lehramtsbezogener Studiengang
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Die Universität Koblenz-Landau bietet als einzige Universität in Rheinland-Pfalz Lehramtsstudiengänge für alle Schularten an. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Lehrämtern:
Grundschulen
Förderschulen (nur Landau)
Realschulen Plus
Gymnasien oder
Berufsbildenden Schulen (nur Koblenz)
Bei allen Lehrämtern - mit Ausnahme der berufsbildenden Schulen- wird in den ersten vier Semestern mit dem Fach Bildungswissenschaften und zwei fachwissenschaftlichen Fächern begonnen. Ab dem 5. Semester richtet sich das Studium an dem jeweiligen schulartspezifischen Schwerpunkt aus.
Bereits bei Ihrer Bewerbung geben Sie an, welchen schulartspezifischen Schwerpunkt Sie wählen möchten. Sofern Sie für die zulassungsbeschränkten Schwerpunkte Grundschule oder Förderschule keine Zulassung zu Beginn Ihres Studiums erhalten, stehen für die Wahl nach dem 4. Semester nur noch sehr wenige Plätze zur Verfügung. Falls wir Ihnen keinen Platz für den gewünschten Schwerpunkt anbieten können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium mit den Schwerpunkten Realschule plus oder Gymnasium fortzusetzen.
- Stundenplanerstellung
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- Schulpraktika Bachelor/Master
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- Rechtsvorschriften im lehramtszogenen Bachelor- und Masterstudiengang
- Lehramtsbezogener Zertifikatsstudiengang
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Im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang kann die wissenschaftliche Befähigung für die Erteilung von Unterricht in einem zusätzlichen Fach (Erweiterungsfach) erworben werden. Zugangsberechtigt ist, wer im 5. oder in einem höheren Fachsemester im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben ist oder die lehramtsbezogene Bachelor- oder Masterprüfung oder das 1. Staatsexamen abgelegt hat.
- Exemplarischer Studienverlaufsplan
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Der Studienverlaufsplan empfiehlt den idealen Studienverlauf, d. h. er beschreibt einen zeitlichen Plan, in dem aufgezeigt wird, welche Veranstaltung Studierende in welchem Semester idealerweise belegen sollten, um einen möglichst reibungslosen Studienverlauf zu gewährleisten.
- Lehramt an Förderschulen: max. 18 Leistungspunkte aus Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung ersetzen
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Regelungen zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung
WICHTIG: Diese Regelung gilt nur für Studierende die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Förderschule zu wählen.
Studierende, die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen zu wählen, haben die Möglichkeit max. 18 Leistungspunkte aus Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung zu ersetzen.
- Ablauf Anerkennungsverfahren
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Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
- lehramtsbezogener Studiengang nach der Alten bzw. Übergangsprüfungsordnung
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Seit dem WS 2007/2008 wird an der Universität Koblenz-Landau der lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengang umgesetzt.
- Gymnasium Master of Ed. Bildende Kunst und Musik
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Information des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur für
Studierende im Lehramt an Gymnasien in den Fächern Bildende Kunst oder Musik.