Personalvertretung
Die Arbeit der Personalvertretungen in Rheinland-Pfalz soll die Interessen der Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Betrieben des Landes schützen.
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Mitwirkung des Personalrates bei Kündigungen.
Das komplette Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
An der Universität Koblenz-Landau gibt es vier Personalvertretungen: den Gesamtpersonalrat (GPR) sowie die örtlichen Personalräte (ÖPR) in Koblenz, Landau und Mainz.
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