Einstellung des Magisterstudiengangs

Der Magisterstudiengang (alle Fächer) wird zum Ende des Wintersemesters 2017/2018 eingestellt!

Dies hat der Senat auf seiner Sitzung am 26. April 2016 beschlossen. Die Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Magisterprüfung ist am 29. April 2016 in Kraft getreten.

Als Studierende des Magisterstudiengangs haben Sie drei Handlungsoptionen:

  1. Sie können noch bis zum Ende des WS 2017/18 Ihre Magisterprüfung abschließen. Die Meldung zur Magisterprüfung muss bis spätestens 31. Juli 2017 erfolgt sein; es wird allerdings empfohlen, sich zu einem früheren Zeitpunkt zu melden. Bitte melden Sie sich im Dekanat des Fachbereichs, dem Ihr Hauptfach angehört und in dem die Magisterarbeit angefertigt wird, zur Prüfung an.
  2. Sie beantragen eine Umschreibung in den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang.
  3. Sie beantragen einen neuen Studiengang aus unserem Studienangebot.
    Lesen Sie alle Informationen zur Einstellung des Magisterstudiengangs noch einmal detailliert nach.