Häufig gestellte Fragen zum Studium (FAQ)
Vor und während des Bachelor und Master Studiums ergeben sich zahlreiche Fragen. Angefangen bei Fragen zum Studienangebot über Bewerbung, Zulassung, Beurlaubung und Exmatrikulation bis hin zu Eignungsprüfungen für bestimmte Fächer oder der UniCard. Hier finden Sie die passenden Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um Ihr Studium.
Studienangebot
Unser vollständiges Studiengangebot finden Sie hier.
Nähere Informationen zu einzelnen Studiengängen finden Sie in den Studiengangsflyern.
Unterstützung bei der Wahl Ihres Studienfaches können Sie durch die Studienberatung oder durch ein Online-Self-Assesment für ausgewählte Studiengänge erhalten.
Weitere Informationen und Möglichkeiten finden Sie unter die "Uni kennenzulernen."
Fragen und Antworten zu Bewerbung und Zulassung
Bewerberinnen/Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung können sich direkt online bewerben.
Bewerbungsfristen:
- Wintersemester bis 15. Juli
- Sommersemester bis 15. Januar
Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ggf. auch noch später bewerben. Eine Übersicht über die zulassungsfreien Studiengänge bzw. Fächer finden Sie hier.
Nähere Informationen zum gesamten Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie hier.
Bewerbungen für Ergänzungs-, Zusatz-, Weiterbildungs-, und Promotionsstudiengänge sind derzeit noch nicht online möglich. Sie können die Zulassungsanträge im Downloadcenter als PDF-Datei herunterladen.
Für Bewerber mit einem ausländischen Bildungsnachweis stehen weitere Informationen hier bereit.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen finden Sie unter Wege ins Studium.
Informationen für Absolventen einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule finden Sie hier.
Ja, in einigen Fällen ist dies möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Bewerbungsportal unter "Spezielle Informationen für Bewerberinnen und Bewerber...". Wählen Sie dort die für Sie relevante Ausgangssituation aus.
Ja, wenn Sie die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und uns Ihre Bewerbung vollständig und innerhalb der Bewerbungsfrist vorliegt.
Die Zulassungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte der Fächerübersicht.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbeschränkungen immer nur für das angegebene Semester gelten.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/ -fächern werden jeweils Zulassungszahlen (Plätze) festgesetzt. Von der festgesetzten Zulassungszahl werden vorweg
- 5% für ausländische Staatsangehörige
- 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 3% für die Auswahl für ein Zweitstudium
abgezogen.
Die verbleibenden Plätze werden zu 80% nach den Kriterien der Hochschule (in der Regel die Durchschnittsnote des Abiturs) vergeben. Die übrigen Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.
Diese Quoten gelten sowohl für die Vergabe über DoSV (Dialogorientiertes Service Verfahren) als auch für die Vergabe im direkten Auswahlverfahren der Hochschule.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Universität Koblenz-Landau nimmt am Vergabeverfahren von Hochschulstart teil. Bewerber für das 1. Fachsemester registrieren sich zunächst bei hochschulstart.de und bewerben sich anschließend über das Bewerberportal der Universität. Bewerbungen für höhere Fachsemester erfolgen ausschließlich über unser unser Online-Portal.
Aktuell werden die folgenden Bachelorstudiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben:
- Erziehungswissenschaft (Landau): Teilstudiengang Sonderpädagogik und Sozialpädagogik
- Mensch und Umwelt: Psychologie, Kommunikation, Ökonomie (Landau)
- Pädagogik (Koblenz)
- Psychologie (Landau)
Bei einer Bewerbung für diese Studiengänge müssen Sie sich zunächst über https://dosv.hochschulstart.de/bewerber registrieren und anschließend über das Bewerberportal der Universität bewerben.
Der Begriff "NC" ist die Abkürzung von numerus clausus und heißt übersetzt "begrenzte Anzahl". Das bedeutet lediglich, dass die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze beschränkt ist. NC steht also nicht für einen Abiturnote, die erreicht werden muss, um ein bestimmtes Fach studieren zu können. Weitere Informationen finden Sie unter Grenzränge (NC).
Die Wartezeit ergibt sich aus der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Halbjahre, in denen Sie an einer inländischen Hochschule eingeschrieben waren, gelten nicht als Wartesemester und werden davon abgezogen.
Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben hierzu im Rahmen Ihrer Bewerbung über das Bewerbungsportal.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern können Sie nur einen Zulassungsantrag stellen, entweder am Campus Koblenz oder am Campus Landau.
Sie können sich aber zum Beispiel für einen zulassungsbeschränkten Studiengang am Campus Koblenz und einen zulassungsfreien Studiengang am Campus Landau bewerben. Sollten Sie für den zulassungsbeschränkten Studiengang einen Ablehnungsbescheid erhalten, können Sie Ihr Studium in dem zulassungsfreien Studiengang aufnehmen.
Grundsätzlich können Sie nur an einer Hochschule studieren. Ausnahmen sind möglich, wenn
- zwischen den Hochschulen Kooperationen bestehen,
- Sie sich gerade im Prüfungsverfahren befinden,
- ein besonderes wissenschaftliches Interesse an gleichzeitigen Studien an mehreren Hochschulen besteht.
Mehr Informationen finden Sie unter Zweiteinschreibung.
Damit Ihr Bewerbungsantrag gültig ist, müssen alle benötigten Unterlagen beigefügt sein. Eine vollständige Liste der zum jeweiligen Bewerbungsschritt einzureichenden Unterlagen finden Sie auf Ihrem Bewerbungsantrag und ggf. auf Ihrem Zulassungsbescheid und Immatrikulationsantrag. Diese PDF Dokumente können Sie nach Ihrer Online-Bewerbung im Portal abrufen.
Einen ersten Überblick zur Orientierung über die notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Insofern Sie Ihren Bewerbungsantrag elektronisch eingereicht, jedoch noch nicht postalisch zugesandt haben, ziehen Sie den Antrag bitte über das Bewerbungsportal vorübergehend zurück. Im Anschluss können Sie einzelne Änderungen vornehmen und den Antrag dann in korrigierter Form abgeben und zusenden.
Für Änderungen Ihres Studienwunsches und weitere umfangreiche Korrekturen ziehen Sie bitte ebenfalls Ihren vorhandenen Antrag zurück und stellen einen neuen Antrag.
Sollten Sie Ihre Bewerbung bereits postalisch zugesandt haben, senden Sie uns die Änderungen bitte bis Ablauf der Bewerbungsfrist formlos per E-Mail oder auf dem Postweg an das Studierendensekretariat am jeweiligen Campus.
Bei den Angaben über die Hochschulzugangsberechtigung tragen Sie bitte im Feld "Durchschnittsnote" 4,5 und im Feld "Datum des Erwerbes" 01.01. des aktuellen Jahres ein ein. Bitte legen Sie uns das Zeugnis unverzüglich nach der Aushändigung vor, damit wir zeitnah Ihren Antrag bearbeiten können.
Das beglaubigte Abiturzeugnis können Sie bis spätestens zum vierten Werktag im April nachreichen.
Bitte reichen Sie jedoch Ihr Abiturzeugnis so bald wie möglich ein.
Ca. 3 – 4 Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie entweder einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Ja, Sie können noch einen Antrag auf Zulassung für einen zulassungsfreien Studiengang oder bei einer Teilablehnung (bei Kombinationsstudiengängen: Lehramt, 2-Fach-Bachelor) für ein zulassungsfreies Fach stellen. Nähere Informationen finden Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid.
Sofern nach Beendigung der formalen Auswahl- und Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sind, können diese im Losverfahren vergeben werden. Sie können sich hierzu formlos und auch außerhalb der Bewerbungsfristen bewerben. Spätestens jedoch zum Vorlesungsbeginn muss Ihre Bewerbung zur Teilnahme eingegangen sein.
Schicken Sie bitte zur Teilnahme am Losverfahren eine E-Mail oder Postkarte mit Ihrem Studienwunsch, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer vollständigen Anschrift an das Studierendensekretariat.
Eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen wird nach der sogenannten "Härtequote" vergeben. Sofern es für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn Sie für den gewählten Studiengang keine Zulassung erhielten, können Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung einen entsprechenden Antrag abgeben.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Sofern Sie aufgrund eines Dienstes (freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder Betreuung eines Kindes oder einer pflegebedürftigen Person) ein Studium nicht aufgenommen haben für das Ihnen bereits eine Zulassung vorlag, werden Sie bevorzugt zugelassen.
Ein entsprechender Antrag ist im Rahmen der Online-Bewerbung zu stellen.
Bewerbung und Zulassung (Lehramtsstudium)
In diesem Fall können Sie nachträglich ein anderes zulassungsfreies Fach wählen.
Ja, in
- Evangelischer Religion: Elementare Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch (ist Teil des Bachelorstudiengangs)
- Französisch: hinreichende Kenntnisse der französischen Sprache (erfolgt im Selbststudium)
- Geschichte: hinreichende Kenntnissein in zwei Fremdsprachen (erfolgt im Selbststudium)
Wenn Sie sich für zwei zulassungsfreie Fächer bewerben, erhalten Sie in jedem Fall eine Zulassung zum Studium.
Bewerben Sie sich für ein zulassungsbeschränktes und ein zulassungsfreies Fach, erhalten Sie in jedem Fall für das zulassungsfreie Fach eine Zulassung. Ob Sie für das zulassungsbeschränkte Fach einen Studienplatz erhalten, hängt von den Ergebnissen der Auswahlverfahren ab.
Ebenso verhält es sich bei der Bewerbung für zwei zulassungsbeschränkte Fächer.
Nein, Sie müssen für zwei Fächer eine Zulassung erhalten.
Ja, die Zulassung bleibt für die Ablehnungsbescheid angegebene Frist erhalten.
Nein. Die bisher erbrachten Leistungen in identischen oder fachlich verwandten Studiengängen müssen von Amts wegen anerkannt werden (Siehe § 25 Abs. 3 HochSchG, sowie Regelungen zur Anerkennung in Ihrer einschlägigen Prüfungsordnung, z.B. §§ 9 Abs. 7, 8 i.V.m. 17 Abs. 3 PO des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs).
Das bedeutet, die fachverwandten Leistungen müssen in jedem Fall und auch ohne Beantragung - selbst gegen den Willen des oder der Studierenden - berücksichtigt werden.
Dies umfasst sämtliche bisher erbrachte fachverwandte Leistungen und damit sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungen oder prüfungsrelevante Studienleistungen. Diese müssen aufgrund des landesweiten Hochschulgesetzes als Fehlversuche auf die zulässige Zahl der Wiederholungsprüfungen angerechnet werden.
Infos rund um die UniCard
Alle Informationen rund um die Unicard finden Sie hier.
Beurlaubung
Sie können zum Beispiel wegen Erkrankung, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, der Ableistung eines Praktikums beurlaubt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Antrag auf Beurlaubung ist in KLIPS auszufüllen. Im Anschluss kann der Antrag ausgedruckt an das Studierendensekretariat gesendet werden.
Legen Sie dem Antrag auf Beurlaubung folgende Unterlagen bei:
- Studienbuch
- Begründung (z.B. ärztliches Attest, Praktikumsvertrag)
- Studienausweise, sofern die Rückmeldung bereits erfolgt ist
- DIN A5-Umschlag, versehen mit eigener Adresse und 1,55 € Porto
Ja, die Beiträge sind auch in einem Urlaubssemester zu zahlen.
Nein, Sie können während eines Urlaubssemesters keine studien- und prüfungsrelevanten Leistungen erbringen.
Während des Studiums kann eine Beurlaubung in der Regel höchstens zweimal für die Dauer von höchstens zwei aufeinander folgenden Semestern, im Fall von Mutterschafts- und Erziehungsurlaub für die Dauer des Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubs ausgesprochen werden.
Nein, Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Semesterende. Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln möchten, oder sonstige Gründe eine sofortige Exmatrikulation erforderlich machen, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung beantragt werden.
Sollten Sie exmatrikuliert worden sein, dann beachten Sie bitte, dass Sie sich nur noch bis zum Tag der Exmatrikulation (i. d. R. 31.03. oder 30.09.) in KLIPS einloggen können.
Den Antrag können Sie in unserem Downloadcenter herunterladen oder direkt im Studierendensekretariat abholen.
Für eine wirksame Exmatrikulation legen Sie eine Entlastungsbescheinigung der Hochschulbibliothek vor.
Sollten Sie sich vor dem Ende des Semesters exmatrikulieren, reichen Sie bitte außerdem Ihre UniCard beim Studierendensekretariat ein.
Nein, Sie müssen die Exmatrikulation beantragen.
Sie erhalten die Beiträge nur zurück, wenn der Antrag auf Exmatrikulation uns vor Beginn des neuen Semesters vorliegt. Nach Semesterbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich.