BAföG (Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Die wohl bekannteste Möglichkeit der Finanzierung des Studiums ist die Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG).
Ausführliche Informationen über die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Antragsunterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Dort werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Wer kann BAföG beziehen?
- Wie hoch sind die Förderungsbeträge?
- Welche Förderungshöchstdauer ist möglich?
- Welcher Anteil an der Förderung muss zurückgezahlt werden und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?
- Wie wirkt sich ein Fachwechsel auf den BAföG-Bezug aus?
BAföG-Anträge können nur über das zuständige BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) in Koblenz oder Landau gestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Amt für Ausbildungsförderung,
Saarstraße 21, 55122 Mainz,
Tel.: 0 61 31 - 39 - 23 129,
Fax: 0 61 31 - 39 - 25 452,
E-Mail: bafoeg@uni-mainz.de
Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/160_DEU_HTML.php