Rückmeldung

Die Rückmeldung für das folgende Semester ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Informationen zur Rückmeldung werden Ihnen an Ihre Uni E-Mail Adresse gesendet. Eine Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht mehr. Die Pflicht zur Zahlung der studentischen Beiträge kann nur durch Überweisung unter Angabe der Matrikelnummer erfüllt werden. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Beiträge nochmals gezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Überweisungsformulars unbedingt die "Hinweise zum Ausfüllen des Überweisungsvordrucks".

Möglichkeiten der Rückmeldung

Was ist zu tun, wenn Sie sich ohne Datenänderung zurückmelden möchten (d.h. ohne Studienfach-, Fachrichtungs-, Studiengangwechsel, Einschreibung für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang oder einen anderen Studiengang nach abgelegter Prüfung)?

In diesen Fällen ist es nicht mehr erforderlich - wie bisher- die Rückmeldung beim Studierendensekretariat unter Vorlage des Überweisungsträgers zu beantragen. Um sich zurückzumelden, überweisen Sie lediglich die studentischen Beiträge (Sozialbeiträge für Studierendenwerk und AStA, Beitrag für Semesterticket) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau.

Was ist zu tun, wenn Sie sich mit Datenänderung zurückmelden möchten, d.h. dass Sie im Rahmen der Rückmeldung

  • einen Studienfach- oder einen Studiengangwechsel beantragen,
  • für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang die Einschreibung beantragen oder,
  • die Einschreibung in einen anderen Studiengang - nach bestandener Prüfung - beantragen?

Das Studienfach oder den Studiengang wechseln

Einen Studienfachwechsel oder einen Studiengangwechsel beantragen Sie bitte online über das Bewerber-Portal. Die Umschreibung bzw. Doppeleinschreibung für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge erfolgt über die Anträge, die im Downloadcenter zur Verfügung stehen. Über die Enzelheiten der Rückmeldung sowie die Termine werden Sie mit einem gesonderten Schreiben informiert. Im Downloadcenter finden Sie auch den Antrag auf Exmatrikulation. Bitte beachten Sie, dass zur Vereinfachung die Beantragung einer Adress- und Namensänderung bzw. der Antrag auf Beurlaubung nur noch in KLIPS auszufüllen ist. Die Anträge können im Anschluss wie gewohnt ausgedruckt und an das Studierendensekretariat gesendet werden. Überweisen Sie die studentischen Beiträge sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau.

Über die Wahl des Schulartschwerpunktes sowie die Doppeleinschreibung/Umschreibung in die Masterstudiengänge werden Sie jeweils per E-Mail informiert.

Verfahren

Die Rückmeldung erfolgt, wenn der Semesterbeitrag sowie ggf. die Studiengebühren auf dem Konto der Universität Koblenz-Landau eingegangen sind und ggf. die vorgelegten Änderungsanträge bearbeitet wurden.

Validieren Sie bitte Ihre UniCard, sobald Ihnen über KLIPS die Semesterrückmeldung bestätigt wurde, Die Validierung ist notwendig, um den aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen. Sie können dies an einem der Validierungsterminals vornehmen. Weitere Bescheinigungen können Sie auch  über KLIPS ausdrucken.

 Bitte füllen Sie den Überweisungsträger deutlich lesbar mit folgenden Angaben aus.

  1. "Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck": Bitte geben Sie an dieser Stelle Ihre Matrikelnummer an.  Sollte die Matrikelnummer nicht maschinell lesbar sein, müssen Sie damit rechnen, dass die studentischen Beiträge nochmals gezahlt werden müssen.
  2. "Begünstigter": Landeshochschulkasse Mainz.
  3. Überweisungsbetrag: Die Höhe der studentischen Beiträge beträgt
    Koblenz:  227,50 EUR Sommersemester 2023
    Landau:   160,30 EUR Sommersemester 2023
    Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Gebührenpflicht die Studiengebühren (s. Gebührenbescheid) zusammen mit den studentischen Beiträgen überweisen müssen.

 

Eine Rückmeldung kann nur dann erfolgen, wenn der tatsächlich zu zahlende Betrag überwiesen wurde.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Rückmeldung nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis vom 22. Juni 2012 eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,- EUR fällig wird. Bei Nichtrückmeldung werden Sie gem. § 15 Abs.1 der Einschreibeordnung der Universität Koblenz-Landau vom 9. Oktober 1998 in der geltenden Fassung von Amts wegen exmatrikuliert.