Bewerber/-innen mit FH-Abschluss
Absolventen einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule sind berechtigt, an einer rheinland-pfälzischen Hochschule in jedem Studiengang zu studieren.
Das betrifft:
- Alle staatlichen Fachhochschulen
- Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen
- Katholische Fachhochschule für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Praktische Theologie
- Fachhochschule der Deutschen Bundesbank
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Mayen)
- Fachhochschule für Finanzen (Edenkoben)
Hier finden Sie Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahren.