Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen /-fächern werden zunächst

  • 5% für ausländische Staatsangehörige
  • 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3% für die Auswahl für ein Zweitstudium

vergeben. Bei den verbleibenden Plätzen werden 80% nach den Kriterien der Hochschule (in der Regel die Durchschnittsnote des Abiturs) belegt. Die übrigen Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.

In folgenden Studiengängen/-fächern erfolgt die Vergabe der Studienplätze zusätzlich nach weiteren Kriterien:

Für das Fach Englisch:

Die Auswahl wird zu 51% nach dem Grad der Qualifikation (Abiturnotendurchschnitt) und zu 49% nach der Durchschnittsnote der letzten zwei Schuljahre im Fach Englisch (Grundkurs oder Leistungskurs), die im Abiturzeugnis ausgewiesen ist, vorgenommen.

Ist im Abiturzeugnis keine Note für das Fach Englisch ausgewiesen, so ist mit dem Zulassungsantrag der Nachweis über einen absolvierten internetbasierten (iBT), computerbasierten (CBT) oder papierbasierten (ITP) TOEFL Test vorzulegen. Die folgenden im TOEFL Test erreichten Punktzahlen werden folgenden Noten gleichgesetzt:

iBTCBTITP
Punkte Note Punkte Note Punkte Note
114 - 120 = 1 280 - 300 = 1 650 - 677 = 1
107 - 113 = 2 263 - 279 = 2 623 - 649 = 2
100 - 106 = 3 250 - 262 = 3 600 - 622 = 3
93 - 99 = 4 237 - 249 = 4 580 - 599 = 4
86 - 92 = 5 227 - 236 = 5 567 - 579 = 5
0 - 85 = 6 0 - 226 = 6 310 - 566 = 6

Für die Teilstudiengänge/Fächer Grundschulbildung und Grundlagen sonderpädagogischer Förderung:

(Die Regelungen gelten nur für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits Studienleistungen für einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang erbracht haben und einen Hochschulwechsel und/oder den schulartspezifischen Schwerpunkt wechseln möchten. Für Bewerberinnen und Bewerber, die erstmals das Studium für einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang aufnehmen, gelten die allgemeinen Auswahlkriterien.)

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist erst möglich, wenn im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mindestens mindestens 90 Leistungspunkte erreicht wurden. Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. Abitur. Die Note kann durch studienbegleitende Prüfungsleistungen in den Modulen 1 (Sozialisation, Erziehung und Bildung) und 2 (Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien) des Faches Bildungswissenschaften verbessert werden. Die Notenverbesserung richtet sich nach dem Notendurchschnitt dieser Prüfungsleistungen. Die Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB kann nur gewährt werden, wenn die Prüfung beider Module nachgewiesen wird.

Notendurchschnitt der Modulprüfungen Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
bis einschl. 1,5 um 0,3 Notenwerte
über 1,5 bis einschl. 2,5 um 0,2 Notenwerte
über 2,5 bis einschl. 3,5 um 0,1 Notenwerte

 

Für die Bachelorstudiengänge Erziehungswissenschaft (Landau) und Pädagogik (Koblenz):

Die Studienplatze werden grundsätzlich nach dem Grad der Qualifikation (z.B. Abiturnotendurchschnitt) vergeben. Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines zusammenhängenden Vollzeitpraktikums von 6 Monaten bzw. äquivalentem Stundenumfang oder einem Jugendfreiwilligendienst (insbesondere FSJ) und vergleichbaren Diensten in einem für die Tätigkeit einer Pädagogin bzw. eines Pädagogen einschlägigen Arbeitsfeld wird jeweils ein Bonus von 0,3 Notenwerten auf die Abiturdurchschnittsnote gewährt. Im AdH können insgesamt 2 der genannten Tätigkeiten anerkannt werden, so dass maximal ein Bonus von 0,6 gewährt werden kann.

Berufsausbildungen im Sinne der vorgesehenen Regelung sind anerkannte Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder gleichwertig geregelte Ausbildungen sowie Ausbildungen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder schulische Berufsausbildungen, die durch Landesrecht geregelt sind.

Für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft (Koblenz):

Die Plätze für den Masterstudiengang werden nach dem Ergebnis des vorangegangenen Hochschulstudiums oder, wenn das Ergebnis der Abschlussprüfung noch nicht vorliegt, nach dem Ergebnis der studienbegleitenden Prüfungsleistungen vergeben. Bei Vorliegen einer beruflich-praktischen pädagogischen Tätigkeit während des Bachelorstudiums wird bei einer Vollzeitbeschäftigung pro Jahr ein Bonus von 0,3 Notenwerten auf des Abschlussergebnis des Bachelorstudiums gewährt.

Für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang

Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ausgewählt, wenn sie noch kein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Die Durchschnittsnote kann durch den Notendurchschnitt der studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module 1 und 2 der Bildungswissenschaften

a) bis einschließlich 1,5 um 0,3 Notenwerte,
b) über 1,5 bis einschließlich 2,5 um 0,2 Notenwerte und
c) über 2,5 bis einschließlich bis einschließlich 3,5 um 0,1 Notenwert.

verbessert werden. Die Verbesserung kann nur bei Vorlage sämtlicher Prüfungsleistungen gewährt werden.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium (z.B. lehramtsbezogenes Bachelor- oder Masterstudium, Staatexamen) ist die Durchschnittsnote der Abschlussprüfung maßgebend.

Für den Masterstudiengang Psychologie

Die Studienplätze für den Masterstudiengang Psychologie werden zu 20 % aufgrund von Sonderbedingungen und Wartezeit (nach dem Bachelorstudiengang) vergeben. Die übrigen Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des vorangegangenen Hochschulstudiums und nach dem Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests vergeben. Sofern das Ergebnis der Abschlussprüfung noch nicht vorliegt, tritt an dessen Stelle der Grad der in dem vorangegangenen Hochschulstudium durch studienbegleitende Prüfungsleistungen nachgewiesenen Qualifikation.

Aufgrund von Covid-19 entfällt der Studierfähigkeitstest für das WiSe 2020/21!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs