Förderschule (nur Landau)
Das Studium umfasst ab dem ersten Semester ein Fach aus der folgenden Fächergruppe:
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sowie ein anderes Fach aus folgender Gruppe:
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Ab dem 5. Semester ist bei der Wahl des Schwerpunktes Förderschule Folgendes zu beachten: Das Studium der beiden Fachwissenschaften und der Bildungswissenschaften endet mit Ablauf des 4. Fachsemesters. Vom 5. Semester ist das Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung (Pädagogische und soziologische Grundlagen sonderpädagogischer Förderung, Überblick über sonderpädagogische Förderungsbereiche und Ergänzungsstudien) zu studieren.
Besonderheiten bei der Wahl des Schwerpunktes Förderschule, sofern Sie zu Beginn Ihres Studiums keine Zulassung zum Fach "Grundlagen sonderpädagogischer Förderung" erhalten haben
Sollten Sie zu Beginn Ihres Studiums keine Zulassung zum Fach "Grundlagen sonderpädagogischer Förderung" erhalten haben, stehen für die Wahl bzw. den Wechsel zum Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen nach dem 4. Fachsemester nur sehr wenige Plätze zur Verfügung. Eine Teilnahme am Auswahlverfahren für diese Plätze ist grundsätzlich erst nach dem 4. Fachsemester zulässig. Weiterhin müssen Bewerberinnen und Bewerber mindestens 90 Leistungspunkte im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang erbracht haben. Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und kann durch die Prüfungsleistungen im Modul 1 und 2 des Faches Bildungswissenschaften verbessert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nicht berücksichtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Fortsetzung des Studiums mit den Schwerpunkten Realschule Plus oder Gymnasium ermöglicht.
Studierende, die sich entscheiden im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang im Rahmen ihres 2. Faches alternativ in einem Gesamtumfang von bis zu 16 Leistungspunkten Studienmodule des Faches Grundschulbildung der Studienbereiche Deutsch, Mathematik und Sachunterricht des Faches Grundschulbildung zu studieren (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Koblenz-Landau vom 06. Juli 2009) können diese Studienleistung, soweit sie später aufgrund der Zulassungsbeschränkungen nicht zum Studienschwerpunkt „Lehramt an Förderschulen“ zugelassen werden, grundsätzlich nur im Rahmen des von ihnen gewählten zweiten Faches (z.B. Deutsch oder Mathematik) anerkannt bekommen. Der Umfang der Anerkennung ist jeweils im Einzelfall zu klären.
Hinweis zum Studium der Bildungswissenschaften
Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang umfasst das Studium des Faches Bildungswissenschaften. Die ersten beiden Module des Faches werden lehramtsübergreifend angeboten; die übrigen drei Module orientieren sich nach dem jeweils angestrebten Lehramt.