Lehramt "Pflege" an berufsbildenden Schulen

 

Bachelor- und Master of Education

 

Pflege Aufbau BBS

Dauer

  • Bachelorstudiengang: 6 Semester
  • Masterstudiengang: 4 Semester

Der Masterstudiengang baut auf den Bachelorstudiengang auf.
Nach erfolgreichem fünfjährigen Studium und anschließendem Referendariat können die Absolventen in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Pflege, übernommen werden.

  • Berufliches Unterrichtsfach: Pflege
  • Allgemeinbildendes Unterrichtsfach (Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Evangelische Religionslehre, Geografie, Informatik, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Sport)
  • Bildungswissenschaften

    Inhalte im Bachelorstudiengang sind neben Einführungsveranstaltungen zur Professionalität, Anthropologie und Ethik vor allen Dingen Veranstaltungen zur Gesundheits- und Krankheitslehre, Versorgungsformen, Kommunikation und Interaktion, rechtliche Rahmenbedingungen, wissenschaftliches Arbeiten und Fachdidaktik. Zum Modulhandbuch

    Der Masterstudiengang dient der Vertiefung von Fragestellungen etwa zur Versorgung spezifischer Gruppen und zu thematischen Diskursen. Ebenfalls werden Forschungs- und Fachdidaktikthemen vertieft.

    Während des Studiums müssen verschiedene schriftliche Arbeiten angefertigt (Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten) sowie Schulpraktika absolviert werden.


Zulassung

Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) plus ein 52-wöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, von dem vor dem Studium mind. die Hälfte absolviert sein muss.

ODER:

Zum Studium zugelassen werden können auch Bewerber, die über eine einschlägige Berufsausbildung (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege und Hebamme) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, d.h. lt. MBWW-RLP: Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (< Note 2,5) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten (mehr Informationen hier)

ODER

Zugelassen werden können auch Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben. Diese erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten (mehr Informationen hier).