Technologietransfer und Patente
Was ist Patentfähig?
Zum Patent angemeldet werden können technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Patentiert werden Erfindungen aus allen Gebieten der Technik, solange sie einen planmäßigen Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs zum Gegenstand haben. ... Nicht zu den technischen Erfindungen zählen nach dem Patentgesetz u.a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Spiele, betriebswirtschaftliche Regeln und die Wiedergabe von Informationen.“ (BMBF). Im Zweifelsfall informieren sie bitte das Referat für Forschung und Wissenstransfer.
Zur Definition von Erfindungen: http://www.patentgesetz.de/kommentar/erfindung.htm
Wichtig ist, dass eine Erfindung neu ist. Die Erfindung darf in keinem Fall vor der Patentanmeldung veröffentlicht werden. Als Veröffentlichung gelten: Artikel (Paper), Abstract, Preprint, Vortrag, Vorlesung, Poster, Dissertation, Diplomarbeit, Internet usw.
Patentfähigkeit von Software
Software ist in den Fällen patentierbar, wo ein enger Bezug zu technischen Lösungen besteht. In Fällen ohne Bezug zu technischen Lösungen gilt das Urheberrecht.
Wem gehört eine Erfindung?
Seit Februar 2002 gilt für alle Hochschulangehörigen ohne Ausnahme das Arbeitnehmererfindergesetz. Hiernach gehört eine Erfindung von Hochschulangehörigen der Universität. Dem Erfinder / der Erfinderin steht eine Vergütung zu. Erfindungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstanden sind, das gilt auch für Erfindungen aus Drittmittelprojekten, sind der Universität unverzüglich zu melden. Freie Erfindungen, d.h. solche, die außerhalb der dienstlichen Tätigkeit entstanden sind, sind der Hochschule anzuzeigen.
Anmeldung und Verwertung von Erfindungen
Die Universität ist Mitglied im Patenverbund der rheinland-pfälzischen Hochschulen und wird im Rahmen des Programms WIPANO - „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" - durch das BMWi gefördert. Der Patentdienstleister für den Verbund ist die Innovations-Management GmbH IMG, die die Hochschulen bei der Patentierung sowie bei der Patentverwertung unterstützt.
Dokumente:
Erfindungsmeldung (Word-Download)
Verwaltungsmitteilung
"Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen" (PDF-Download)
Patentverwertungsstrategie der Universität (PDF-Dowonload)
Patent Policy für Existenzgründungen (PDF-Download)
Links:
Deutsches Patentamt: http://www.dpma.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Patentserver:
Patentinformationszentrum (PIZ), Kaiserslautern:
http://www.kit.uni-kl.de/PIZ
Innovations Management GmbH (IMG) des Landes Rheinland-Pfalz zur Patentverwertung:
http://www.img-rlp.de/erfindungen/erfindungsmanagement-und-technologieberatung.html