Gleichstellung Landau

Aufgabe der Gleichstellungsvertretung ist es, die Organe der Hochschule und von ihnen gebildete Ausschüsse bei der Erfüllung der tatsächlichen Durchsetzung der Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer zu unterstützen.

Im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz heißt es:

  • Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (§ 2 Abs,2)
  • Die Hochschulen fördern die Vereinbarkeit von Familie und Studium, wissenschaftlicher Qualifikation und Beruf (§ 2 Abs. 4)
  • Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind Bestandteile des Qualitätssicherungssystems (§ 5 Abs. 2)

Zur Gleichstellungsvertretung der Universität Koblenz-Landau gehören:

  • Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität und ihre Stellvertreterin
  • Die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der acht Fachbereiche
  • Der Senatsauschuss für Gleichstellungsfragen, bestehend aus dem Teilausschuss Campus Koblenz und dem Teilausschuss Campus Landau
  • Die Koblenzer und Landauer Frauenreferentin (Frauenbüros)

 

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