Gremien
Senat
Der Senat ist für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, die die gesamte Universität betreffen. Im Senat sind die Professorinnen und Professoren, die akademischen und die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten sowie die Studierenden vertreten. Vorsitzende des Senats ist die Universitätspräsidentin.
SenatHochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten. Seiner Zustimmung bedürfen z. B. die Grundordnung oder der Gesamtentwicklungsplan der Universität. Der Hochschulrat besteht jeweils zur Hälfte aus hochschulangehörigen und externen Mitgliedern.
HochschulratKuratorium
Das Kuratorium dient der Verbindung der Universität mit gesellschaftlichen Kräften. Es hat beratende Funktion. Sieben Mitglieder werden von der Universität, drei vom Wissenschaftsministerium vorgeschlagen; drei Mitglieder vom Landtag gewählt. Die vorgeschlagenen und gewählten Mitglieder werden von der Ministerpräsidentin berufen.
Kuratorium
Dokumentationen der Gremien
Diese Bereiche sind nur für Mitglieder der Universität zugänglich.