Ref L31: Hochschulprüfungsamt Landau
Willkommen im Hochschulprüfungsamt
der Universität Koblenz-Landau
Campus Landau
Kontaktdaten:
Hochschulprüfungsamt Campus Landau
Marie-Curie-Straße 5a
76829 Landau
E-Mail: hochschulpramt-ld@uni-landau.de
Telefonnummer: siehe Kontaktdaten der Mitarbeiter
Fax: 06341 / 280-37189
Bitte beachten Sie, dass mit der Angabe von E-Mail Adressen auf dieser Homepage der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet ist.
Die formelle Einlegung von Rechtsbehelfen, wie z.B. eines Widerspruchs, ist nicht auf diesem Wege elektronisch möglich, sondern muss schriftlich erfolgen, mittels eines unterschriebenen Briefes oder Fax oder alternativ zur Niederschrift.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter finden Sie hier.
--> Bitte halten Sie stets Ihre Matrikelnummer bereit!
➲ Achtung -WICHTIG Coronavirus !
Sehr geehrte Studierende am Campus Landau!
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des "Corona-Virus" ist ein Publikumsverkehr derzeit nicht möglich.
Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per Mail erreichbar!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Wichtige Informationen über das Prüfungsverfahren!
➲ Mail vom Hochschulprüfungsamt am 05.10.2020 zwecks zusätzlicher Wiederholungsversuch:
Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
bitte beachten Sie folgende Informationen lt. Mitteilungsblatt 4/2020 vom 05.10.2020:
§ 5 der Rahmenprüfungsordnung (https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/abteilungen/abt-3/rechtsgrundlagen/rechtsv/poen/rahmenpo):
„Für mündliche Prüfungen und schriftliche Klausuren, die im Sommersemester 2020 im letzten oder vorletzten Versuch abgelegt und nicht bestanden wurden, wird ein zusätzlicher Wiederholungsversuch gewährt. Abschlussarbeiten gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 2 HochSchG sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein zusätzlicher Wiederholungsversuch für Prüfungen, die wegen Täuschung oder
eines sonstigen ordnungswidrigen Verhaltens für nicht bestanden erklärt wurden, ist ausgeschlossen.“
Bitte beachten Sie somit folgende Konstellationen für das Sommersemester 2020:
--> Prüfungen waren im Zeitraum von 01.04.2020-30.09.2020
-- Nicht bestandene Prüfung war im 1. Versuch --> keinen zusätzlichen Wiederholungsversuch
-- Nicht bestandene Prüfung war im 2. Versuch --> aktuell keine weitere Antragstellung notwendig, da der Prüfungsanspruch noch besteht und vor dem zusätzlichen 4. Versuch, ein regulärer 3. Versuch stattfindet. Die Anmeldung zum 3. bzw. 4. Versuch erfolgt weitherin regulär in KLIPS.
-- Nicht bestandene Prüfung war im 3. Versuch --> 4. Versuch wird gewährt und kann durch Anmeldung in KLIPS erfolgen. Keine Antragstellung notwendig!
Nach Bescheiderteilung über den Verlust des Prüfungsanspruchs im Fach/Studiengang, erfolgt die Rücknahme mit einem entsprechenden Abhilfebescheid nach § 48 VwVfG durch das Hochschulprüfungsamt.
Sollte hier bereits ein Fachwechsel beim Studierendensekretariat beantragt worden sein, bitten wir um Kontaktaufnahme beim Studierendensekretariat.
Das Hochschulprüfungsamt wird das Studierendensekretariat über den weiteren Prüfungsanspruch im Fach / Studiengang informieren!
Mögliche Konstellationen für das Wintersemester 2020/2021:
--> Prüfungen waren im Zeitraum von 01.10.2020-31.03.2021
-- Nicht bestandene Prüfung war im 3. Versuch - wenn der 2. Versuch im Sommersemester 2020 lag, kann ein zusätzlicher Wiederholungsversuch (4. Versuch) gewährt werden. Sie müssen keinen Antrag stellen, das Hochschulprüfungsamt wird in KLIPS den weiteren Prüfungsanspruch vermerken. Die Anmeldung für den 4. Versuch erfolgt nachwievor via KLIPS!
War der Zweitversuch nicht im Sommersemester 2020, so ist der Prüfungsanspruch verloren!
-- Nicht bestanden im 4. Versuch - Verlust Prüfungsanspruch im Fach ggf. Studiengang!
Diese Regelung findet für alle Prüfungsordnungen seine Anwendung.
Die Studiengänge:
- Bachelor- und Master Lehramt
- Zertifikatsstudiengang
- 2 Fach Bachelor
- Bachelor- und Master Sozial- und Kommunikationswissenschaften
- Bachelor- und Master Psychologie
- Bachelor- und Master Erziehungswissenschaften
werden nach og. Verfahren bearbeitet.
Die Studiengänge:
- Mensch & Umwelt
- Bachelor-und Master Umweltwissenschaften sowie Master Ecotoxicology
werden analog nach og. Verfahren bearbeitet.
Bitte beachten Sie weiterhin Ihre Pflichtanmeldungen im Wintersemester 2020/2021 für Wiederholungsprüfungen!
Vielen lieben Dank,
herzliche Grüße
Ihr Hochschulprüfungsamt
am Campus Landau
➲ Mail vom Hochschulprüfungsamt am 05.08.2020 zwecks Doppeleinschreibung und Prüfungseinsicht:
Liebe Studierende, liebe Kolleginnen & Kollegen,
es wird für alle Studierenden die im aktuellen Sommersemester 2020 doppelt eingeschrieben sind und ihren Abschluss nicht bis spätstes 30.09.2020 erhalten, die Doppeleinschreibung um ein weiteres Semester fortgeführt.
Es ist kein Antrag erforderlich, sofern kein Abschluss vorliegt. Wir führen die Einschreibung automatisch fort!
Akten-/Prüfungseinsicht
Die Akteneinsicht im Prüfungsamt ist wieder eingeschränkt möglich. Aktuell beschränkt sich die Möglichkeit zur Einsichtnahme allerdings auf die nicht bestandenen Prüfungsleistungen.
Bitte nehmen Sie die Buchung eines Termins auf der Homepage des HPA Landau vor -->
https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/abteilungen/abt-3/hsp-ld/Pruefungseinsicht%20HPA%20Landau
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitte wir Sie den Termin in KLIPS wieder zu löschen und für Ihr Kommilitonen freizugeben!
Herzliche Grüße
Ihr Hochschulprüfungsamt am Campus Landau
➲ Mail vom Hochschulprüfungsamt am 16.07.2020:
Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
bitte beachten Sie folgende Informationen / Änderungen:
Abgabe wissenschaftliche Arbeiten
Eine fristwahrende Abgabe der Abschlussarbeiten ist weiterhin grundsätzlich in elektronischer Form als PDF möglich. Da sich jedoch viele Erst- und Zweitgutachter bereits in den Büros in den Liegenschaften am Campus Landau befinden,
werden zum Teil die Abgaben in gedruckter Form gefordert.
Bitte besprechen Sie das Format mit den betreuenden Gutachtern bzw. mit den Studierenden bei Ausgabe des Themas der wissenschaftlichen Arbeit, in welcher Form das Einreichen der Arbeiten gefordert wird.
- Die Abgabe der gedruckten Form erfolgt in der Liegenschaft des Hochschulprüfungsamtes, Marie-Curie-Straße 5a, 76829 Landau. Die Außenbriefkästen werden täglich mehrfach geleert.
- Bei Abgabe in elektronischer Form senden Sie die wissenschaftliche Arbeit per Mail an das Hochschulprüfungsamt (hochschulpramt-ld@uni-landau.de). Hierbei sind die beiden Gutachter bereits bei der "Abgabe-Mail" ans HPA zwingend mit aufzunehmen
und reichen eine gedruckte Version zur Archivierung beim Hochschulprüfungsamt, Marie-Curie-Straße 5a, 76829 Landau ein.
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht im Prüfungsamt ist ab sofort wieder eingeschränkt möglich.
Aktuell beschränkt sich die Möglichkeit zur Einsichtnahme allerdings auf nicht bestandene Prüfungsleistungen. Kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich, da es durch die erhöhte Anzahl der Nachfragen zu erhöhten Vorlaufzeiten kommen kann.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail: hochschulpramt@uni-landau.de
Bitte verwenden Sie im Betreff den Titel Prüfungseinsicht und den Studiengang und teilen uns neben Ihrem vollständigen Namen und der Matrikelnummer auch die Daten der Prüfung (Studiengang, ggf. Fach, Modul und Prüfungsdatum)
die Sie einsehen möchten und das Datum der bevorstehenden Wiederholungsprüfung an.
Wir versuchen zeitnah Termine für die Einsichten zu vergeben!
Vielen Dank
Ihr Hochschulprüfungsamt am Campus Landau
➲ Planung und Organisation nachzuholende Prüfungen aus dem WS 19/20 am Campus Landau - siehe Mail der Taskforce Lehre
(Stand 12.05.2020)
Bachelor- und Masterarbeiten, Hausarbeiten, Portfolios etc.:
(Regelung über Rahmen-Prüfungsordnung nun vorhanden - keine Verlängerungen ohne Rechtsgrundslage mehr möglich!)
Bearbeitungszeiten bzw. Abgabefristen werden bei Bedarf unbürokratisch verlängert -bitte beachten Sie hierzu zunächst die Regelungen ihrer Prüfungsordnung.
Sollten die Beeinträchtigungen so groß sein, dass die Arbeiten trotz Verlängerung der Bearbeitungszeit nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, ermöglichen wir ihnen einen unbürokratischen Prüfungsrücktritt. Diesen nehmen sie bitte eigenständig in KLIPS vor und teilen ihrem Prüfer den Rücktritt mit. Sollte dieser via KLIPS nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per Mail.
Einzelfallentscheidungen werden grundsätzlich durch das Hochschulprüfungsamt mit Rücksprache unserer Prüfungsausschüsse vorgenommen! Bitte kontakieren Sie uns!
Bachelor- und Masterarbeiten, sowie Hausarbeiten und Portfolioprüfungen, die bereits begonnen wurden können unter den unten genannten Bedingungen fertiggestellt und abgegeben werden.
Doppeleinschreibungen im Lehramt:
Aus gegebenem Anlass wird für alle Studierenden die im aktuellen Sommersemester 2020 doppelt eingeschrieben sind und ihren Abschluss nicht bis spätestens 30.09.2020 erhalten können, die Doppeleinschreibung um ein weiteres Semester (bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021- d.h. die letzte Prüfungsleistung muss bis spätestens 31.03.2021 abgelegt sein) fortgeführt.
Hierfür ist kein Antrag erforderlich- sofern kein Abschluss vorliegt führen wir die Einschreibung automatisch fort.
Für die erstmalige Doppeleinschreibung zum Wintersemester 20/21 ist es weiterhin erforderlich, dass die „Anmeldung zur Bachelorarbeit“ vorliegt.
Sofern die für die Anmeldung erforderlichen 120 Leistungspunkte allein deshalb fehlen weil
Prüfungen zu denen die Studierenden angemeldet waren nicht stattgefunden haben/ stattfinden können oder für sie relevante Prüfungen erst garnicht angeboten wurden, prüfen wir auf Antrag im Einzelfall inwieweit die „Anmeldung zur Bachelorarbeit“ ermöglicht
werden kann.
Sonderregelungen für die Abgabe von Abschlussarbeiten:
-Zur Vermeidung von Personenkontakten können sämtliche Unterschriften für die Anmeldungen von
Abschlussarbeiten in digitaler Form vorgenommen werden (eingescannte Dokumente etc.).
-Im Anschluss an die Einholung der notwendigen digitalen Unterschriften ist der Anmeldevordruck zeitnah an das Prüfungsamt zu übersenden (per Mail oder per Post)
-Eine fristwahrende Abgabe der Abschlussarbeiten ist ab sofort in elektronischer Form als PDF möglich und wird dringend empfohlen (hierbei sind die beiden Gutachter bereits bei der "Abgabe-Mail" ans HPA zwingend mit aufzunehmen)
- Bitte besprechen Sie das Format mit den betreuenden Gutachtern, in welcher Form die Arbeiten erwünscht sind.
Prüfungen
Die Präsidenten der Hochschulen in Rheinland-Pfalz haben heute morgen (17.03.2020) über die veränderte Situation beraten und sind übereingekommen, alle Prüfungen ab Mittwoch, 18.3.2020, auszusetzen. Den Studierenden sollen hieraus keine Nachteile entstehen; über die neu anzusetzenden Prüfungen werden sich die Lehrenden/Hochschulprüfungsamt zu gegebener Zeit unterrichten.
Die Prüfungen bleiben derzeit als "offen" in KLIPS stehen.
Sollten Sie nach Bekanntgabe der neuen Prüfungstermine diese nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte bezügl. eines Rücktritts an das Hochschulprüfungsamt!
Zeugnisse / Urkunden
Fertig erstellte Abschlussdokumente werden wir vorerst, auch ohne vorliegenden Rückumschläge, mit der Post versenden! Bitte senden Sie uns zeitnah den Erhalt und die Belehrung über die Archivierungsfristen zurück!
Akten-/Prüfungseinsicht
Die Akteneinsicht im Prüfungsamt ist ab sofort wieder eingeschränkt möglich. Aktuell beschränkt sich die Möglichkeit zur Einsichtnahme allerdings auf nicht bestandene Prüfungsleistungen.
Bitte nehmen Sie die Buchung eines Termins auf der Homepage des HPA Landau vor!
HIER finden Sie den Anerkennungsantrag für Bewerbungen im Sommersemester 2020
Achtung: Der Antrag ist zwingend mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium beim Studierendensekretariat einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie andernfalls aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.
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Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Bitte beachten Sie die geänderte Nachreichfrist für die Anerkennung des Ersten Staatsexamen:
https://secure2.bildung-rp.de/VD/vd_bewStart.asp
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Grundschulen, Grund- und Hauptschulen (mit Stufenschwerpunkt Grundschule und Stufenschwerpunkt Hauptschule), Förderschulen, Realschulen, Realschulen plus und Gymnasien erfolgen, ist der 1. August 2020.
Die Bewerbungen für diesen Termin müssen spätestens am 1. April 2020 bei der ADD eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die geänderten Nachreichfristen für die Anerkennungen des Ersten Staatsexamen:
--> Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen - 31.07.2020
--> Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen - 31.07.2020
--> Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen plus - 31.07.2020
--> Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien - 01.06.2020
Wichtige Informationen zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst und Ausstellung der Masterzeugnisse und Masterurkunden - siehe hier
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Regelungen zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung
DER MODULTAUSCH MIT DER GRUNDSCHULPÄDAGOGIK (Modul 5 - Sachunterricht) IST AUS KAPAZITÄREN GRÜNDEN VORLÄUFIG STORNIERT.
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Bachelor- und Masterarbeiten können Sie wie gewohnt im Studienbüro persönlich abgeben oder in die Außenbriefkästen der Marie-Curie-Straße 5a einwerfen.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Telefonisch sind alle Mitarbeiterinnen von montags bis donnerstags erreichbar!
Aktuelle studiengangspezifische Informationen finden Sie auf der entsprechenden Serviceseite:
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang
- Lehramtsbezogene Masterstudiengänge
- Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften und Bachelorstudiengang Sozial- und Kommunikationswissenschaften
- Masterstudiengang Sozial- und Kommunikationswissenschaften
- Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften
- Masterstudiengang Umweltwissenschaften
- Masterstudiengang Ecotoxicology
- Bachelorstudiengang Psychologie
- Masterstudiengang Psychologie
- Lehramtsbezogener Zertifikatsstudiengang
- Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft
- Masterstudiengang Erziehungswissenschaft
- Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
- Zwei-Fach-Bachelorstudiengang