Relevante Informationen für Studierende im Studium und in Prüfungen
- Nachteilsausgleiche
- Mutterschutz und Elternzeit
- Attestregelung
- Klausureinsicht
- Prüfungen und Prüfungsanmeldungen
- Auswahl des Prüfers
- Prüfungsausschüsse am Campus Landau
Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Beim Nachteilsausgleich geht es darum, die Chancengleichheit zu gewährleisten.
Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Hier einige Beispiel:
- Prüfungszeitverlängerungen, z. B. Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Technische Hilfsmittel, z. B. Benutzung eines Computers als Schreibhilfe
- Prüfungsassistenz, z. B. Schreibkraft
- Änderung einer schriftlichen in eine mündliche Prüfung oder umgekehrt
- Nutzung eines extra Prüfungsraumes unter Aufsicht
Ansprechpartner Dr. Christoph Dönges
Bei Fragen, zur Beratung oder Unterstützung bezüglich der Organisation und Antragsstellung auf Nachteilsausgleich steht Ihnen Dr. Christoph Dönges als Ansprechpartner zur Verfügung
Beratungsangebot
- Nachteilsausgleichsregelungen im Hinblick auf Studien- und Prüfungsleistungen
- individuelle Anpassung von Studienbedingungen
- Barierrefreiheit von Gebäuden-, Informations-, und Kommunikatiosnangeboten
Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich
Grundsätzlich gilt eine Prüfung als nicht bestanden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht fristgerecht zurückgetreten ist oder zu einer Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne trifftige Gründe zurücktritt.
Die für das Versäumnis oder Rücktritt geltend gemachten triftigen Gründe müssen dem Hochschulprüfungsamt - stellvertretend für den Prüfungsausschuss - unverzüglich glaubhaft gemacht werden.
Erfolgen Versäumnis oder Rücktritt wegen Krankheit, so muss dies durch ein qualifiziertes Attest nachgewiesen werden. Die Kandidatin oder der Kandidat muss das qualifizierte Attest unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) d.h. ohne schuldhaftes Verzögern per E-Mail einreichen.
Das Original ist durch die Kandidatin oder den Kandidaten für die Dauer des Studiums aufzubewahren und wird gegebenenfalls von Seiten der Universität nachgefordert. Weitere Infos finden Sie auf dem Vordruck.
Die Einreichung muss zwingend über Ihre Uni E-Mailadresse erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert.
Ein entsprechendes Formular für ein qualifiziertes Attest können Sie hier entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort die Klausureinsicht nur unter Vorlage des Studierendenausweises in Verbindung mit dem Personalausweis möglich ist.
--> Terminvergabe siehe hier
Bitte beachten Sie, dass Sie ein Anrecht auf einen Prüfungstermin haben, jedoch nicht bei einem bestimmen Prüfer bzw. Prüferin.
- Lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengang / Zertifikatsstudiengang
Vorsitz:
Prof. Dr. Markus Schiefer
Institut Katholische Theologie
- Zwei-Fach-Bachelorstudiengang
Vorsitz:
Prof. Dr. Markus Schiefer
Institut Katholische Theologie
- Bachelor- und Masterstudiengang Umweltwissenschaften
Vorsitz:
Prof. Dr. Andreas Lorke
Fachbereich 7: Natur- und Umweltwissenschaften
- Masterstudiengang Ecotoxicology
Vorsitz:
Prof. Dr. Andreas Lorke
Fachbereich 7: Natur- und Umweltwissenschaften
- Bachelor- und Masterstudiengang Sozial- und Kommunikationswissenschaften
Vorsitz:
Prof. Dr. Michaela Maier
Fachbereich 8: Institut für Kommunikationspsychologie und Medienpädagogik
- Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie
Vorsitz:
Prof. Dr. Julia Glombiewski
Fachbereich 8: Psychologie
Klinische Psychologie
- Bachelor- und Masterstudiengang Erziehungswissenschaft
Vorsitz:
Prof. Dr. Peter Ludwig
Fachbereich 5: Psychologie
Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter
- Bachelorstudiengang Mensch & Umwelt
Vorsitz:
Prof. Dr. Gerhard Reese
Fachbereich 8: Psychologie
Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftspsychologie