Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (B.Ed.)
dul Willkommen auf der Serviceseite zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang.
Aktuelles
- Bildungswissenschaften
Änderungen des Freien Workload lt. Mitteilungsblatt Nr. 4/2016
Der freie Workload ist in den Modulen 1, 3 bzw. 4 verortet, ist aber nicht an diese Module gebunden. Er dient der modul- und themenübergreifenden Verknüpfung und der Vertiefung bildungswissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen nach eigener Wahl der Studierenden aus dem gesamten Curriculum des Faches Bildungswissenschaften.
Die Leistungspunkte des Freien Workload sind lt. Prüfungsordnung mit Stand 12. Juli 2016 in den Modulen 1, 3 und 4 gesondert ausgewiesen und werden dort bei der Gewichtung der Module zur Ermittlung der Gesamtnote des Faches gemäß § 16 Abs. 3 nicht berücksichtigt.
Die Abbildung des Modulhandbuches im Fach Bildungwissenschaften hat weiterhin Bestand. Die Abbildung der Prüfungsordnung wurde lediglich aus technischen Gründen vorgenommen.
- Sonderpädagogik
Bitte beachten Sie die geänderte Regelung in Modul 3 im Fach Sonderpädagogik im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang.
Für Studierende, die sich im Wintersemester 2012/2013 im 1. Fachsemester Sonderpädagogik befinden, entfallen die Modulteilprüfungen im Modul 3.
Informationen zur Prüfungsanmeldung
Wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Prüfungstermine
- Mündliche Prüfungen im Fach Ethik/Philosophie
- 19.09 - 23.09 Modulprüfung 2
- 12.09. 16.09 Sonderpädagogik
- Sonderpädagogik Modul 2 am 30.09.2022
Anerkennungsverfahren
Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Gemäß § 9 Abs. 1 Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in dem gleichen oder einem verwandten akkreditiertem Bachelorstudiengang an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz wurden, in demselben Fach bei identischem schulartspezifischen Schwerpunkt ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Nach Absatz 2 werden Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder bei Vorliegen eines anderen schulartspezifischen Schwerpunktes anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen in das Verfahren einbezogen.
Über die Anerkennung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss.
Er kann in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten einholen.
Konkreter Ablauf der Anerkennungsverfahren:
Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Anerkennungsantrag samt Ihren Vorstudienleistungen (Transcript of Records, Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht, Zeugnisse, etc.) bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss beim Hochschulprüfungsamt ein.
Die Überprüfung der anzuerkennenden Leistungen erfolgt mit Hilfe einer gutachterlichen Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten.
Nach Prüfung Ihres Antrages erfolgt ggf. die Fachsemestereinstufung des betreffenden Faches. Das Studierendensekretariat erhält hierüber zeitnah Rückmeldung.
Regelungen zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Prüfungsordnung
WICHTIG: Diese Regelung gilt nur für Studierende die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Förderschule zu wählen.
Studierende, die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen zu wählen, haben die Möglichkeit max. 18 Leistungspunkte aus Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung zu ersetzen.
Folgende Studienbereiche aus dem Fach Grundschulbildung können hierbei gewählt werden:
- Deutsch (Wahlpflichtmodul 2, Fach Grundschulbildung) - Modulprüfung
- Mathematik (Wahlpflichtmodul 3, Fach Grundschulbildung) - Modulprüfung
- Sachunterricht (Modul 5, Fach Grundschulbildung) - Modulprüfung
Es können allerdings ausschließlich Studieninhalte aus den Bereichen gewählt werden, die nicht Ihrem 1. Fach entsprechen (Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Arbeit). Nähere Informationen hierzu können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Welche Module bzw. Modulteile aus Ihrem 2. Studienfach ersetzt werden können, entnehmen Sie bitte aus der Übersicht der ersetzbaren Module bzw. Modulteile.
Sofern Sie beabsichtigen Studieninhalte auf Ihrem 2. Fach durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung zu ersetzen, möchten wir Sie bitten uns dies mittels dem hierfür vorgesehenen Vordruck mitzuteilen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Prüfungsergebnisse, die im Fach Grundschulbildung erzielt werden, korrekt in das KLIPS-System eingepflegt werden.
WICHTIG: ANMELDUNG FÜR PRÜFUNGEN AUS DEM FACH GRUNDSCHULBILDUNG
Die Anmeldung zu Modulteilprüfungen im Fach Grundschulbildung erfolgt für Studierende, die beabsichtigen den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Förderschulen zu wählen, ausschließlich über das Hochschulprüfungamt und nicht über KLIPS. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig direkt mit uns in Verbindung.
Dies gilt NICHT für Studierende, die bereits den schulartspezifischen Schwerpunkt Lehramt an Grundschulen mit Ablauf des 4. Fachsemester gewählt haben. Diese können sich regulär via KLIPS zu den Prüfungen aus dem Fach Grundschulbildung anmelden.
BACHELORARBEIT
Wichtige Informationen rund um das Thema Bachelorarbeit finden Sie hier.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sollten Sie eine externe Betreuung für die Bachelor-/ Masterarbeit beantragen, verwenden Sie bitte beiliegendes Formblatt.
Prüfungsordnung
Informationen zur Prüfungsordnung entnehmen Sie hier.
Landesverordnung
Informationen zur Landesverordnung entnehmen Sie hier.
Modulhandbücher
(Für die Inhalte sind die Institute verantwortlich)
Die Modulhandbücher dienen der Veranschaulichung und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter! Maßgeblich ist allein der Anhang zur Prüfungsordnung!
Die Modulhandbücher können Sie bei den jeweiligen Instituten einsehen!
Links
- Landesprüfungsamt Landau (zuständig für die Lehramtsstudiengänge nach der "alten bzw. Übergangs-Prüfungsordnung")
- www.schulpraktika.rlp.de(aktuelle Informationen zum Thema Praktikum)