Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.)
Willkommen auf der Serviceseite zum Bachelorstudiengang Psychologie der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen im Hinblick auf die Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Psychologie.
Aktuelles
Wahl der Anwendungsfächer im Bachelorstudiengang Psychologie für Studierende ab Wintersemester 2020/2021:
Bitte benutzen Sie für die Wahl der Anwendungsfächer im Bachelorstudiengang Psychologie folgenden Vordruck und reichen diesen, vor Anmeldung der ersten Modulprüfung im Anwendungsbereich, im Hochschulprüfungsamt (digital oder per Post) ein.
Neuer Bachelorstudiengang Psychologie zum Wintersemester 2020/2021
Bitte beachten Sie die Änderungen der Studienvarianten I und II des Bachelorstudiengangs Psychologie zum Wintersemester 2020/2021.
Das Studium der Studienvarianten I und II (siehe Anhang der Prüfungsordnung) sowie die darauf aufbauenden Masterstudiengänge qualifizieren für einen spezialisierten Berufseinstieg und eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Psychologin bzw. Psychologe.
Das Studium der Studienvariante II und das darauf aufbauende Masterstudium ist darüber hinaus Voraussetzung zur Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
Bitte verwenden Sie für den Freien Studienteil B.N. folgenden Vordruck.
Bitte verwenden Sie für die Beantragung von digitalen Prüfungen folgende Dokumente:
- Antrag für Prüferinnen und Prüfer
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Notenverbesserung
Informationen Versuch zur Notenverbesserung nach § 11 Abs. 8
In der Ersten Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau vom 26.10.2011 wird im § 11 Abs.8 folgendes geregelt:
„Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb des Prüfungszeitraums des Folgesemesters abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Bachelor- und die Masterarbeit.“
Einen Antrag auf Inanspruchnahme finden Sie hier.
Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem
Hochschulprüfungsamt vorliegen.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Hochschulprüfungsamtes gerne zur
Verfügung.
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Prüfungstermine
PRÜFUNGSTERMINE Wintersemester:
Anmeldezeitraum : 02.01.-16.01.
PRÜFUNGSTERMINE Sommersemester:
Anmeldezeitraum : 01.06.-15.06.
Rücktritte: 6 Wochen vor dem Prüfungstermin bei mündlichen Prüfungen
Rücktritte: 2 Wochen vor dem Prüfungstermin bei schriftlichen Prüfungen
WICHTIG:
Die Prüfungsanmeldung erfolgt unabhängig von der Lehrveranstaltungsanmeldung über KLIPS.
Die Prüfungsanmeldung in KLIPS erfolgt über "Meine Funktionen" -> "Prüfungsverwaltung" -> "Prüfungsan- und -abmeldung"
Sofern Probleme im Umgang mit dem KLIPS-System auftreten sollten, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem KLIPS-Team (klips@uni-koblenz-landau.de) oder dem Hochschulprüfungsamt in Verbindung!
Mündliche Prüfungen
Sollten Sie Terminüberschreitungen innerhalb der Prüfungswoche mit anderen Prüfungen befürchten, melden Sie sich bitte vor Ende der Anmeldefrist beim Hochschulprüfungsamt und teilen Sie die Termine mit, an denen Sie auf keinen Fall eingeteilt werden dürfen.
Einteilung der mündlichen Prüfungen:
- B.U. März/April 2022
- B.E./B.F._04.03.2022
- B.L./B.K_März 2022
- B.E./B.F._15.03. und 16.03.2022
- B.E./B.F._April 2022
- B.L./B.K_April 2022
Einteilung der Klausuren:
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Informationen zu den Prüfungsmodalitäten erhalten Sie hier:
http://www.uni-koblenz-landau.de/landau/fb8/studieng/bachelor/pruefungsmodalitaeten
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Praktikum
Das Merkblatt zum Praktikum finden Sie hier.
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Das Merkblatt zum Propädeutikum und Kolloquium finden Sie hier.
Informationen zum Praktikum (Studienbeginn ab Wintersemester 2020/21) finden Sie hier.
Wichtige Informationen rund um das Thema Bachelorarbeit finden Sie hier.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
➲ Achtung
Die Zulassung zur Bachelorarbeit - abweichend von den Angaben der Prüfungsordnung – darf erst beantragt werden, wenn der / die Studierende mindestens 90 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang erworben hat.
Entscheidung erfolgte im Prüfungsausschuss / TOP 8 vom 03.07.2013
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Nichtpsychologische Wahlpflichtfächer
Das Merkblatt zu den nichtpsychologischen Wahlpflichtfächern finden Sie hier.
Die nichtpsychologischen Wahlpflichtfächer finden Sie hier.
Die nichtpsychologischen Wahlpflichtfächer müssen innerhalb der Prüfungsanmeldephase bei den Sachbearbeiterinnen im Hochschulprüfungsamt angemeldet werden. Nur nach vorheriger Anmeldung kann eine Notenverbuchung erfolgen!
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Informationen zum Studium
Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie (Einstieg in das Studium, Ziele des Bachelorstudiengangs, Modulbeschreibungen etc.) finden Sie unter folgendem Link:
www.uni-koblenz-landau.de/landau/fb8/studieng/bachelor
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Prüfungsordnung
Informationen zur Prüfungsordnung entnehmen Sie hier.
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Anerkennungsverfahren
Möchten Sie sich Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen, muss ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung bereits mit dem Antrag auf Zulassung gestellt werden. Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist der jeweilige Bewerbungsschluss.
Für die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ist stets ein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 Prüfungsordnung für die Prüfung im Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in dem gleichen oder einem verwandten akkreditiertem Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Hochschule in Deutschland erbracht wurden, ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Nach Absatz 2 werden Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Prüfungsleistungen in das Verfahren einbezogen.
Über die Anerkennung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss.
Er kann in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten einholen.
Konkreter Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Anerkennungsantrag samt Ihren Vorstudienleistungen (Transcript of Records, Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht, Zeugnisse, etc.) bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss beim Hochschulprüfungsamt ein.
Die Überprüfung der anzuerkennenden Leistungen erfolgt mit Hilfe einer gutachterlichen Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten.
Nach Prüfung Ihres Antrages erfolgt ggf. die Fachsemestereinstufung des betreffenden Faches. Das Studierendensekretariat erhält hierüber zeitnah Rückmeldung.
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