Lehramtsbezogene Masterstudiengänge (M.Ed.)

Willkommen auf der Serviceseite zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau. Wir beraten Sie bei allen Fragen zu den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen.

 







 

Aktuelle Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Masterstudiengang:

  • Grundschule
  • Sonderpädagogik
  • Realschule plus
  • Gymnasium

 

Aktuelles

Änderung der Prüfungsordnung ab WS 2012 / 2013:

Studierende, die im WS 2012 / 2013 im 1. Fachsemester im lehramtsbezogenen Masterstudiengang immatrikuliert sind, schließen die Module 6 und 8 im Fach Bildungswissenschaften mit einer gemeinsamen Modulprüfung ab.

Studierende, die bereits vor dem WS 2012/2013 im lehramtsbezogenen Masterstudiengang immatrikuliert waren, schließen die Module 6 und 8 - wie bisher geregelt - mit getrennten Prüfungen ab.

 

 

Informationen zur Prüfungsanmeldung

Wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

 

Prüfungstermine mündliche Prüfungen

 

Sonderpädagogik - Modulprüfung 7 - Oktober 2022 

Sonderpädagogik - Modulprüfung 9 - September 2022

Sonderpädagogik - Modulprüfung 11 - August/September 2022

Mündliche Prüfungen im Fach Ethik/Philosophie

 

 

 

► zurück


Anerkennungsverfahren

WICHTIG:

Der Antrag auf Anrechnung von Leistungen ist nicht vor der Immatrikulation in den Masterstudiengang möglich. Einzige Ausnahme: Sie verfügen über einen Lehramtsbezogenen Bachelorabschluss oder einen sonstigen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Sofern diese Voraussetzungen auf Sie nicht zutreffen ist immer zuerst der Antrag auf Anerkennung im Rahmen des lehramtsbezogenen Bachelorstudienganges erfoderlich.

 

Eine erfolgreich absolvierte 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudienganges.

Hierfür ist es erforderlich, dass Sie Ihr Zeugnis über die erste Staatsprüfung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei uns einreichen.

 

Bitte hierbei unbedingt beachten:  Es ist prinzipiell möglich eine Staatsexamensarbeit als Master-Arbeit anzuerkennen, wenn die Vertreterin / der Vertreter des Faches dies befürwortet. Allerdings muss dann die Bachelor-Arbeit auf andererem Wege beigebracht werden.

Im Regelfall wird dies dazu führen, dass Sie erst in den Bachelor Studiengang eingeschrieben werden müssen, bevor Sie in den Master wechseln können, da Sie die Bachelor-Arbeit als Prüfungsleistung in jedem Fall erbringen müssen.

 

Konkreter Ablauf der Anerkennungsverfahren:

Die Anerkennung muss grundsätzlich beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Anerkennungsantrag samt Ihren Vorstudienleistungen (Transcript of Records, Leistungsübersicht, Scheine, Modulübersicht, Zeugnisse, etc.) bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss beim Hochschulprüfungsamt ein.

Die Überprüfung der anzuerkennenden Leistungen erfolgt mit Hilfe einer gutachterlichen Stellungnahme eines Fachvertreters oder Modulbeauftragten.

 


zurück


Masterarbeit

Wichtige Informationen rund um das Thema Masterarbeit finden Sie hier.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

zurück


Prüfungsordnung und Anhang

Informationen zur Prüfungsordnung entnehmen Sie hier.

 

Landesverordnung

Informationen zur Landesverordnung entnehmen Sie hier.

 

►zurück


Grundschule

Wichtige Information für die Erteilung von Religionsunterricht in der Grundschule:
Studierende, die das Fach Evangelische oder Katholische Religionslehre studiert haben, benötigen für eine Unterrichtstätigkeit neben der vom Staat verliehenen Lehrbefähigung auch die jeweilige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio bzw. Missio canonica).


Für das Lehramt an Grundschulen ist durch die staatliche Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, das entsprechende Vertiefungsmodul im Profilbereich der Grundschulbildung zu studieren. Hinsichtlich der  Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis bestehen jedoch folgende Regelungen:

Lehramt an Grundschulen mit Evangelischer Religionslehre als Fach

Das Absolvieren des Moduls 11: Primarstufenbezogene Evangelische Religionslehre (Vertiefungsmodul) im Profilbereich der Grundschulbildung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung der Vocatio.

Lehramt an Grundschulen mit Katholischer Religionslehre als Fach

Das Absolvieren des Moduls 12: Primarstufenbezogene Katholische Religionslehre (Vertiefungsmodul) im Profilbereich der Grundschulbildung ist sinnvoll und wird dringend empfohlen. Es besteht jedoch kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Absolvieren dieses Moduls und der Erteilung der Missio Canonica.

Unabhängig von dieser kirchlichen Regelung rät Ihnen die Universität / das Hochschulprüfungsamt dringend das Modul 12 zu besuchen, denn nur durch den erfolgreichen Abschluss dieses Moduls haben Sie alle potentiell möglichen Module des Faches Katholische Religionslehere innerhalb Ihres Studiums absolviert.

 

 

►zurück


Abschluss und Bewerbung zum Vorbereitungsdienst

  • Abschluss im Lehramt an Grundschulen:

Mit dem Erreichen von 60 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns eine Abschlussbescheinigung, welche Sie umgehend auf dem Hochschulprüfungsamt abholen können.

  • Abschluss im Lehramt an Förderschulen:

Mit dem Erreichen von 90 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns eine Abschlussbescheinigung, welche Sie umgehend auf dem Hochschulprüfungsamt abholen können.

  • Abschluss im Lehramt an Realschulen plus:

Mit dem Erreichen von 90 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns eine Abschlussbescheinigung, welche Sie umgehend auf dem Hochschulprüfungsamt abholen können.

  • Abschluss im Lehramt an Gymnasien:

Mit dem Erreichen von 120 Leistungspunkten haben sie die universitären Leistungen des Masterstudienganges abgeschlossen. Sie erhalten von uns Ihr Masterzeugnis, welches Sie nach Mitteilung auf dem Hochschulprüfungsamt abholen können.

 

  • Bewerbung zum Vorbereitungsdienst:

Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst muss fristgerecht erfolgt sein (es gilt das Datum des Posteingangsstempels der Poststelle bei der ADD Trier).

Ihr Bachelorzeugnis und die Abschlussbescheinigung bzw. das Masterzeugnis des Masterstudienganges sind der Bewerbung beizufügen bzw. können bis zur Nachreichfrist eingereicht werden.

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Fristen erhalten Sie hier.

 

Auf Antrag erhalten Sie eine Bescheinigung des Landesprüfungsamtes über die Anerkennung Ihrer Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes.

 

 

► zurück