ALG II/Sozialgeld

Arbeitslosengeld II

Studierende können sich wegen Erkrankung, Schwangerschaft und Kindererziehung beurlauben lassen. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende sowie schwangere Studentinnen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarfszuschlag.

Sozialgeld

Kinder von Studierenden haben einen eigenständigen Anspruch auf Sozialgeld (Leistungen für nichterwerbsfähige Angehörige gemäß SGB II). So können studierende Eltern für Ihr unter 15 Jahre altes Kind Sozialgeld beantragen, wenn dessen Einkommen den Bedarf nach dem SGB II nicht erreicht. Als Einkommen des Kindes werden vor allem das Kindergeld, der Unterhaltsanpruch und der Kinderzuschlag gerechnet.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.