Kindergeld
Wer erhält Kindergeld und in welcher Höhe?
Mit der Geburt eines Kindes entsteht ein Anspruch auf Kindergeld, das unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern gewährt wird. Seit 1.1.2009 gibt es für das 1. und 2. Kind jeweils 164 Euro im Monat, für das 3. Kind 170 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 195 Euro.
Das Kindergeld wird als eigenes Einkommen der Kinder gesehen und auf andere Leistungen (ALG II) angerechnet. Bei der Berechnung von BAföG und Elterngeld wird es nicht herangezogen.
Wie wird das Kindergeld beantragt?
Das Kindergeld ist schriftlich zu beantragen und wird von der Familienkasse des Arbeitsamtes oder, bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, von dem/der Arbeitgeber/-in ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.