Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Ab dem 1.1.2005 wird er für minderjährige Kinder gezahlt, die in Familien leben, deren Familieneinkommen nicht ausreichend ist. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro und wird für maximal 36 Monate gezahlt.
Antragsberechtigt sind Eltern, die mit ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den ihrer Kinder zu decken. Eltern mit Kindern, die nur ALG II oder Sozialgeld beziehen und sonst kein Einkommen oder Vermögen haben, können daneben nur das Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten.
Ob und wie viel Kinderzuschlag Ihnen nach dem geltenden Recht zusteht, können Sie mit Hilfe des Kinderzuschlagrechners selbst ermitteln. Weitere Informationen finden Sie hier.