Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung. Studentinnen haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das bei Beginn der Mutterschutzfrist noch besteht oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde.

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist das Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Zusätzlich eingereicht werden muss eine Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Ein Antragsformular finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse.

Familien- oder privat versicherte Studentinnen müssen den Antrag zusammen mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag dagegen an die Mutterschutzstelle des Bundesversicherungsamtes richten.