Förderung
Im Gleichstellungsplan der Universität Koblenz-Landau ist verankert, dass die berufliche Weiterbildung und Entwicklung von Frauen gefördert werden soll. Eine individuelle, berufliche Förderung ist auf Antrag ab sofort möglich.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
- Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
- Beamtinnen
Was wird gefördert?
Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen, sofern Sie für das berufliche Aufgabengebiet an unserer Hochschule relevant sind. Jedem Antrag ist eine Kurzbeschreibung der geplanten Weiterbildung beizufügen.
Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht von der Universität Koblenz-Landau angeboten werden, muss der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Diesem Antrag ist zusätzlich eine Bestätigung des Vorgesetzten beizufügen, dass die geplante Weiterbildungsmaßnahme für die Ausübung des Jobs sinnvoll ist.
- Zeitmanagement
- Change Management
- Mental Training
- Gesprächsführungstechniken (Vertragsverhandlungen, Konfliktgespräche, interne Kommunikation etc.)
- Moderationstechniken
- Bewerbungstraining
- Selbstverteidigung
- 1. Hilfe-Kurse
- Angebote aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Wieviel wird gefördert?
Die Höhe der Förderung ist nicht begrenzt. Die Entscheidung über die Gewährung der Fördersumme fällt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte vom Campus Landau in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat.
Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bei der zu fördernden Maßnahme handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung und nicht um eine Ausbildung.
- Die Maßnahme trägt dazu bei, die eigenen, persönlichen Kompetenzen zu erweitern, um an unserer Universtität erfolgreich, resilient, souverän, wettbewerbsfähig, langjährig und zufrieden tätig sein zu können.
- Während der Weiterbildungsmaßnahme und mindestens sechs Monate danach besteht ein ein gültiger Arbeitsvertrag mit der Universität Koblenz-Landau.
Wie kann man eine Förderung erhalten?
Bitte füllen sie hierfür den bereitgestellten Antrag für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen aus und senden diesen an die im Antrag genannte Anschrift zur Prüfung und Genehmigung zurück.
Wer kann mich beraten?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an das Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten am Campus Landau..