Zulassungsvoraussetzungen
Zum weiterbildenden Masterstudiengang 'Unternehmenskommunikation und Rhetorik / Business Communication and Rhetoric M.A.' können zugelassen werden:
BewerberInnen mit einem ersten Hochschulabschluss
Zugelassen werden Bewerber und Bewerberinnen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Abschluss des Studiums.
BewerberInnen ohne ersten Hochschulabschluss
Zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, sofern sie eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen und die Eignungsprüfung bestehen.
Die Hochschulzugangsberechtigung ist die Qualifikation, die nachgewiesen werden muss, um zur Aufnahme eines Studiums berechtigt zu sein. Im Regelfall ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Aber auch die fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche Qualifikation kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium berechtigen:
*) Besondere Qualifikation durch berufliche Weiterbildung:
- Meister im Handwerk nach §§ 45, 51 a, 122 Handwerksordnung (HwO) oder
- Fortbildungsabschluss, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz oder §§ 42, 42a Handwerksordnung bestehen; mind. 400 UE (Beispiel: Industriemeister, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in)oder
- Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen; mind. 400 UE (Beispiel: Fachpflege in der Intensivmedizin und Anästhesie) oder
- Fortbildungsabschluss für Berufe im Bereich sozialpflegerischer und sozialpädagogischer Berufe; mind. 400 UE (Beispiel: Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in) oder
- Fachschulabschluss (Beispiel: Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Staatlich anerkannte/r Erzieher/in).